Unterhaltspflicht Eltern

Hallo liebe Wissenden,

bin interessiert an Antworten zu folgendem frei erfundenen Fall.

Ein Mann (60 J) arbeitet als selbstständiger Schrotthändler. Nun wird er aus welchem Grund auch immer krank und kann seine Arbeit nicht mehr ausüben. Welche Möglichkeiten hat er um an Geld für seinen Lebensunterhalt zu kommen?? Sozialhilfe (gibts das überhaupt noch)?? Hartz IV??? Der Mann hat 3 Söhne, Sohn 1 hat eine Beschäftigung als Arbeitnehmer, von seinem Lohn muss er seine Familie ( Ehefrau und 2 Kinder)ernähren und die Schulden seines eigenen Hauses abbezahlen. Sohn 2 arbeitet auch als Schrotthändler, allerdings läuft die Firma auf die Lebensgefährtin. Sohn 3 war beim Vater auf 400 Euro Basis angestellt, er kann das Unternehmen aber auf Grund des fehlenden Lkw-Führerscheins nicht weiterführen. In wiefern sind die Söhne Unterhaltspflichtig??

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Bärbel

Hallo Ralf,

vielen Dank für Deine Antwort. In dem Artikel stand etwas, dass sogar Schwiegereltern zum Unterhalt herangezogen werden können. Soll das etwa bedeuten, dass man für die Eltern seines Schwiegersohnes Unterhalt bezahlen müßte, sofern keine anderen Unterhaltspflichtigen einspringen müssten??
Und wie sieht es aus, wenn man nicht verheiratet wäre, würde das Einkommen einer Schwiegertocher in Spe auch herangezogen werden???

Gruß Bärbel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Bärbel,

dass sogar Schwiegereltern zum Unterhalt herangezogen werden
können.

da wird’s langsam blödsinnig, vielleicht kann die Autorin dazu etwas sagen.

Nicht einmal der Schwiegersohn muss für die Mutter seiner Frau aufkommen, jedenfalls nicht direkt: Wenn er sehr, sehr gut verdient, wird seiner Frau ein Teil seines Einkommens zugeschlagen. Weitergehende Schwägereien sind mir nicht bekannt.

Soll das etwa bedeuten, dass man für die Eltern seines
Schwiegersohnes Unterhalt bezahlen müßte, sofern keine anderen
Unterhaltspflichtigen einspringen müssten??

Gewiss nicht. Auch hier gilt der Grundsatz: Mit Schwägern und Schwiegern ist man nicht verwandt.

Und wie sieht es aus, wenn man nicht verheiratet wäre, würde
das Einkommen einer Schwiegertocher in Spe auch herangezogen
werden???

Das schon gleich gar nicht.

Gruß Ralf