Unterhaltspflicht, elternunabhängiges BaföG Ü29

Hallo,

folgender Fall:

Person, knapp 29 Jahre alt, beginnt ein Studium. Diesem gingen eine abgeschlossene Berufsausbildung, anschließende mehrmonatige arbeitslosengeldberechtigte Erwerbslosigkeit, der Besuch eines Kollegs des Zweiten Bildungsweges (ca. 2 Jahre - leider ohne Abschluss), mehrmonatige Weiterbildungen nach dem Weiterbildungsgesetz sowie - wie kann es anders sein - bis zu insg. zweieinhalbjährige Erwerbslosigkeit mit ALG II - Bezug.
Frage: Wie kann, sollte, muss diese Person ihr Bachelorstudium (d.h. eingeschränkte Zeit für studiumbegleitende Jobs) finanzieren (mit Ausnahme eines Studienkredites)? Sind die Eltern nachwievor unterhaltspflichtig und ist ihr Einkommen daher für den möglichen Bezug von BaföG von Belangen? Oder besteht schon eine elternunabhägige BaföG-Berechtigung? Was lässt sich überhaupt alles für den Status als elternunabhängig BaföG-Berechtigter anrechnen?
Nur zur Info:
Die gesetzlichen Grundlagen sind mir bekannt. D.h. für den Fall mit der abgeschl. Berufsausbildung:
-abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Mindesterwerstätigkeit von insg. 3 Jahren bzw. eine Gesamtzeit (inkl. Ausbildung) von 6 Jahren
-> monatliches Gehalt muss mind. 120% des zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden BaföG-Höchstsatzes betragen haben
-anrechenbar sind (neben Erwerbstätigkeit)
-> Zeiten der Erwerbslosigkeit (mit Arbeitslosengeldanspruch) bei monatlichem Mindesteinkommen von mind. 100% des zu dem entsprechenden Zeitpunkt gültigen BaföG-Höchstsatzes
-> Weiterbildungen nach dem Weiterbildungsgesetz
-> Praktika
usw.

Das ist mir auch alles. Tatsächlich erfüllt die oben genannte person diese Voraussetzungen möglichweise nicht. Allerdings ist es schwer nachzuvollziehen, dass nach über vierjähriger Pause der Unterhaltspflicht (Kollegbesuch und ALG II - Bezug) diese zu Beginn eines (zugegebenermaßen späten) Studiums plötzlich wieder greifen soll. Ist es den Eltern denn tatsächlich zuzumuten, nach einer solchen Zeitspanne noch ein Studium zu finanzieren.

Wichtig. Ich möchte hier keine Moralpredigten à la „Warum muss man denn auch nochmal so spät studieren?“ oder „Muss man eben hart arbeiten gehen…“ usw. hören. Die Umstände, die zu der oben beschriebenen Situation geführt haben können, mögen verschieden sein. Psychische Belastungen, die eine Person für längere Zeit, sagen wir mal, „ihrer Strebsamkeit berauben“, müssen z.B. nicht immer eine faule Ausrede sein.

Was ich mit diesem Beitrag also genau aufwerfen will, ist die Frage, ob bzw. (für den negativen Fall) warum es keine gesonderten Regelungen gibt, die ein unter diesen Umständen begonnenes Studium (mit entsprechenden Leistungen und auch der entsprechenden Zielstrebigkeit!) auch ohne die Hilfe der Eltern ermöglichen.

Ich möchte auch nochmal betonen, dass ich diese Frage hier nicht einfach so aus Bequemlichkeit reinstelle, weil ich mich nicht um Informationen bemühen möchte. Ich bin nach über einem halben Jahr auf der Suche nach vernünftiger Beratung. Leider kriegt man bei allen Behörden und ähnlich gearteten Stellen immer nur zu hören, dass man „einen Antrag ausfüllen“ solle. Diese Inforamtion aber ist für mioh leider sehr nutzlos, wie man sich sicher vorstellen kann. Beratungsgespräche vor Ort gibt es heutzutage wohl auch gar nciht mehr. Zumindest habe ich nie eine Chance dazu bekommen…

Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte, sich vielleicht mit den entsprechenden Paragraphen so gut auskennt, dass er auch für einen speziellen Fall eine Lösung ausfindig machen kann. Alle Finanzierungsmöglicheiten inkl. Job sind ausgereizt. Vom Kredit soll vorerst abgesehen werden.

Vielen Dank schon mal im voraus für Hilfe und Informationen!

Gruß,
Cate

Liebe Cate…
leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen.

Viele Grüße
Laura

Guten Morgen Cate,
das ist wirklich ein ganz spezieller fall.
Vorab ich bin kein experte, ist ein fehler von wer-weiss-was. Trotzdem möchte ich dir antworten, selbst wenn ich dir wohl nicht weiterhelfen kann.
Ich bin auch mutter eines fast 27-jährigen sohnes, der aufgrund einer psychischen erkrankung (Drogen) sein studium auch sehr spät aufgenommen hat, genau vor 4 jahren.
Jetzt läuft ein unterhaltsprozess gegen seinen vater, weil er sich weigert unterhalt zu zahlen. Meinem sohn blieb nichts anderes übrig, als einen studienkredit aufzunehmen, um das studium irgendwie zu finanzieren.
Das einkommen seines vaters ist so hoch, dass er auch keinen anspruch auf bafög hat.
Gesundheittlich hat sich mein sohn gefangen und studiert jetzt in china.
Ich kann dir leider nicht mit paragraphen helfen, dir aber mut machen weiter zu kämpfen, es lohnt sich immer.

Gruss rossi1208

Hallo,

sehr komplizierter Fall.

Grundsätzlich ist es so, dass wenn du das 30. Lebensjahr nicht vollendet hast und vorher nicht mit Ausbildung und Arbeitszeit auf 6 Jahre kommst, das einkommen deiner Eltern mit eingerechnet wird.

Du beklagst, dass Du vorab der Antragstellung kein Beratungsgespräch erhälst - dies liegt an der Flut von Bewerbern. Ich rate Dir den Antrag tatsächlich auszufüllen und dann weißt Du ob Du Bafoeg erhalten wirst.

Frage zum Verständnis: wie kommt es, dass Du ein Bachelorstudium absolvierst, jedoch ohne Hochschulreife? (Berufskolleg ohne Abschluss)

Das mit dem finanziellen Druck kann ich nachvollziehen, da ich selbst mein komplettes Studium finanzieren musste ohne jegliche Hilfe von Seiten der eltern. Aber genau deshalb kann ich Dir sagen, dass das geht - es gibt vor allem für Studenten die Möglichkeit als Werkstudent zu arbeiten, was sich auch noch gut in deinem Lebenslauf machen wird. Mit nur 16 h sollte man die monatlichen Kosten dicke gedeckt haben.

LG und viel Erfolg!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Zur Frage:
Ich habe einfach Glück gehabt. Ich bin über die Sonderhochschulzugangsberechtigung an die HS gelangt. Die verlangt zwar ziemlich genau die gleichen Voraussetzungen - abgeschlossene Berufausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung - , aber irgendwie ist man da wohl noch etwas freigiebiger, als beim BaföG-Amt. Ich musste eine Hausarbeit schreiben und eine Prüfung ablegen. Das war zu packen und somit bin ich jetzt Studentin…

Leider reicht es eben finanziell nicht so ganz. Ein Werksstudium wird für meinen Studiengang sicher nicht angeboten, obgleich es sinnvoll wäre (Anlagenbetriebstechnik). Immerhin habe ich eine StuMi-Stelle, die mir auch noch großen Spaß macht und bei der ich viel Wichtiges dazulerne.

Vielleicht muss ich einfach doch noch irgendwo einen zweiten Job reinquetschen. Ist nur eben schade, denn in meinem Studium (wie in den meisten) ist viel Lernaufwand gefordert, für den man sich nicht zu wenig Zeit nehmen sollte…

Ich werde den Antrag eben einfach stellen und dabei alles lückenlos auflisten. Dann hab ich hinterher Gewissheit…

Viele Grüße,
Cate

Hallo,
tut mir leid übersteigt mein bisher gesammelt Wissen darüber.

MfG
Opec

hallo, Sie haben aus welchen Gründen auch immer mit 29 noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und deshalb kann Ihnen Sozialhilfe zustehen als Härtefall auch während eines neuen nun angestrebten Studiums. Beantragen Sie Sozialhilfe und machen Sie in dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter klar, daß Sie noch keine Ausbildung haben, eine Berufsausbildung dringend aber brauchen und nun auch durchhalten werden und diese Ausbildung nun auch die Richtige ist und dass Sie sie auch schaffen werden und deshalb die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigten und es kann klappen, daß Sie während der Ausbildung den Lebensunterhalt vom Sozialamt bezahlt bekommen. Das Bafögamt können Sie auch fragen und besser wäre es schon, wenn Sie diesmal es wirkluch durchziehen, aber das wissen Sie selbst. Viele weitere Chancen gibt es nicht mehr und über 35 ist man dann schon zu alt auf dem Arbeitsmarkt. Ich weiß es.

Hallo,

folgender Fall:

Person, knapp 29 Jahre alt, beginnt ein Studium. Diesem gingen
eine abgeschlossene Berufsausbildung, anschließende
mehrmonatige arbeitslosengeldberechtigte Erwerbslosigkeit, der
Besuch eines Kollegs des Zweiten Bildungsweges (ca. 2 Jahre -
leider ohne Abschluss), mehrmonatige Weiterbildungen nach dem
Weiterbildungsgesetz sowie - wie kann es anders sein - bis zu
insg. zweieinhalbjährige Erwerbslosigkeit mit ALG II - Bezug.
Frage: Wie kann, sollte, muss diese Person ihr Bachelorstudium
(d.h. eingeschränkte Zeit für studiumbegleitende Jobs)
finanzieren (mit Ausnahme eines Studienkredites)? Sind die
Eltern nachwievor unterhaltspflichtig und ist ihr Einkommen
daher für den möglichen Bezug von BaföG von Belangen? Oder
besteht schon eine elternunabhägige BaföG-Berechtigung? Was
lässt sich überhaupt alles für den Status als elternunabhängig
BaföG-Berechtigter anrechnen?
Nur zur Info:
Die gesetzlichen Grundlagen sind mir bekannt. D.h. für den
Fall mit der abgeschl. Berufsausbildung:
-abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende
Mindesterwerstätigkeit von insg. 3 Jahren bzw. eine Gesamtzeit
(inkl. Ausbildung) von 6 Jahren
-> monatliches Gehalt muss mind. 120% des zum entsprechenden
Zeitpunkt geltenden BaföG-Höchstsatzes betragen haben
-anrechenbar sind (neben Erwerbstätigkeit)
-> Zeiten der Erwerbslosigkeit (mit Arbeitslosengeldanspruch)
bei monatlichem Mindesteinkommen von mind. 100% des zu dem
entsprechenden Zeitpunkt gültigen BaföG-Höchstsatzes
-> Weiterbildungen nach dem Weiterbildungsgesetz
-> Praktika
usw.

Das ist mir auch alles. Tatsächlich erfüllt die oben genannte
person diese Voraussetzungen möglichweise nicht. Allerdings
ist es schwer nachzuvollziehen, dass nach über vierjähriger
Pause der Unterhaltspflicht (Kollegbesuch und ALG II - Bezug)
diese zu Beginn eines (zugegebenermaßen späten) Studiums
plötzlich wieder greifen soll. Ist es den Eltern denn
tatsächlich zuzumuten, nach einer solchen Zeitspanne noch ein
Studium zu finanzieren.

Wichtig. Ich möchte hier keine Moralpredigten à la „Warum muss
man denn auch nochmal so spät studieren?“ oder „Muss man eben
hart arbeiten gehen…“ usw. hören. Die Umstände, die zu der
oben beschriebenen Situation geführt haben können, mögen
verschieden sein. Psychische Belastungen, die eine Person für
längere Zeit, sagen wir mal, „ihrer Strebsamkeit berauben“,
müssen z.B. nicht immer eine faule Ausrede sein.

Was ich mit diesem Beitrag also genau aufwerfen will, ist die
Frage, ob bzw. (für den negativen Fall) warum es keine
gesonderten Regelungen gibt, die ein unter diesen Umständen
begonnenes Studium (mit entsprechenden Leistungen und auch der
entsprechenden Zielstrebigkeit!) auch ohne die Hilfe der
Eltern ermöglichen.

Ich möchte auch nochmal betonen, dass ich diese Frage hier
nicht einfach so aus Bequemlichkeit reinstelle, weil ich mich
nicht um Informationen bemühen möchte. Ich bin nach über einem
halben Jahr auf der Suche nach vernünftiger Beratung. Leider
kriegt man bei allen Behörden und ähnlich gearteten Stellen
immer nur zu hören, dass man „einen Antrag ausfüllen“ solle.
Diese Inforamtion aber ist für mioh leider sehr nutzlos, wie
man sich sicher vorstellen kann. Beratungsgespräche vor Ort
gibt es heutzutage wohl auch gar nciht mehr. Zumindest habe
ich nie eine Chance dazu bekommen…

Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mir jemand helfen
könnte, sich vielleicht mit den entsprechenden Paragraphen so
gut auskennt, dass er auch für einen speziellen Fall eine
Lösung ausfindig machen kann. Alle Finanzierungsmöglicheiten
inkl. Job sind ausgereizt. Vom Kredit soll vorerst abgesehen
werden.

Vielen Dank schon mal im voraus für Hilfe und Informationen!

Gruß,
Cate

Hallo,

vor einiger Zeit habe ich diese Frage hier eingestellt und konnte damals für mich noch keine Lösung finden. Nun bin ich schlauer und möchte meine Erkentnisse mit anderen teilen:
Es ist wichtig zu wissen, dass BaföG-Recht und Unterhaltsrecht voneiander abweichen, was die Unterhaltspflicht der Eltern betrifft.
Laut Unterhaltsrecht erlischt die Pflicht der Eltern ihre Kinder zu unterstützen schon zwei Jahre nach der letzten absolvierten Ausbildung oder beim Aufnahme einer Zweitausbildung, die in keinem Zusammenhang mit der Erstausbildung steht.
Um das Recht auf elternunabhängiges BaföG nach Unterhaltsrecht bemessen zu lassen, muss man bei BaföG-Amt leider erstmal seine Eltern „anschwärzen“. Man stellt einen sog. Antrag auf Vorausleistung mit der Begründug, dass die Eltern sich weigern die finanzielle Unterstützung fortzusetzen.
Ziel ist, dass nun (warum nicht früher weiß kein Mensch) die Unterhaltspflicht der Eltern nach Unterhaltsrecht überprüft wird. Hier greifen dann auch oben stehende Bedingung und führen schließlich zur Berechtigung eltrnunabhängiges BaföG zu beziehen.
Trotzdem sich das oben sehr einfach anhört, muss hinzugefügt werden, dass man den Eltern mit der Methode schon einiges zumutet. Sie müssen sich unter Umständen vor dem BaföG-Amt erklären, stehen quasi in der Schuld des Amtes, da dieses dem Studenten die BaföG-Zahlung vorausleistet und nun von den Eltern erstmal zurückgezahlt haben will.
Man sollte den oben genannten Weg also nur gehen, wenn man sich absolut sicher ist, dass man die Voraussetzungen erfüllt. Sonst droht eine fette Nachzahlung an das Amt durch die Eltern.
Der Zweijahreszeitraum scheint dabei wohl die „sicherere“ Variante zu sein, denn ob eine Zweitausbildung im Zusammenhang mit der Erstausbildung steht ist oft auch Ermessensache und kann vom zuständigen Amt ganz anders ausgelegt werden, als durch das eigene Empfinden.
Auch wichtig ist hierbei noch, dass der Student wie beim „normalen“ BaföG Rückzahlungspflcihtig ist. D.h. man leiht sich das Geld - wenn auch zu unschlagbaren Bedingungen - beim Amt. Man sollte diese Studienfinanzierung meiner Meinung nach daher nur in Betracht ziehen, wenn für den Anschluss an das Studium einigermaßen stabile finanzielle Verhältnisse voraussehbar sind.

So, ich hoffe ich konnte hiermit nun anderen angehenden Spätstudenten helfen! Für mich kam der Tipp sehr spät und konnte aber immerhin noch die Finanzierung der letzen Semester des Bachor- und nun auch des Masterstudiums ermöglichen.

Viel Spaß beim Studieren und viel Erfolg!