Hallo,
folgender Fall:
Person, knapp 29 Jahre alt, beginnt ein Studium. Diesem gingen eine abgeschlossene Berufsausbildung, anschließende mehrmonatige arbeitslosengeldberechtigte Erwerbslosigkeit, der Besuch eines Kollegs des Zweiten Bildungsweges (ca. 2 Jahre - leider ohne Abschluss), mehrmonatige Weiterbildungen nach dem Weiterbildungsgesetz sowie - wie kann es anders sein - bis zu insg. zweieinhalbjährige Erwerbslosigkeit mit ALG II - Bezug.
Frage: Wie kann, sollte, muss diese Person ihr Bachelorstudium (d.h. eingeschränkte Zeit für studiumbegleitende Jobs) finanzieren (mit Ausnahme eines Studienkredites)? Sind die Eltern nachwievor unterhaltspflichtig und ist ihr Einkommen daher für den möglichen Bezug von BaföG von Belangen? Oder besteht schon eine elternunabhägige BaföG-Berechtigung? Was lässt sich überhaupt alles für den Status als elternunabhängig BaföG-Berechtigter anrechnen?
Nur zur Info:
Die gesetzlichen Grundlagen sind mir bekannt. D.h. für den Fall mit der abgeschl. Berufsausbildung:
-abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Mindesterwerstätigkeit von insg. 3 Jahren bzw. eine Gesamtzeit (inkl. Ausbildung) von 6 Jahren
-> monatliches Gehalt muss mind. 120% des zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden BaföG-Höchstsatzes betragen haben
-anrechenbar sind (neben Erwerbstätigkeit)
-> Zeiten der Erwerbslosigkeit (mit Arbeitslosengeldanspruch) bei monatlichem Mindesteinkommen von mind. 100% des zu dem entsprechenden Zeitpunkt gültigen BaföG-Höchstsatzes
-> Weiterbildungen nach dem Weiterbildungsgesetz
-> Praktika
usw.
Das ist mir auch alles. Tatsächlich erfüllt die oben genannte person diese Voraussetzungen möglichweise nicht. Allerdings ist es schwer nachzuvollziehen, dass nach über vierjähriger Pause der Unterhaltspflicht (Kollegbesuch und ALG II - Bezug) diese zu Beginn eines (zugegebenermaßen späten) Studiums plötzlich wieder greifen soll. Ist es den Eltern denn tatsächlich zuzumuten, nach einer solchen Zeitspanne noch ein Studium zu finanzieren.
Wichtig. Ich möchte hier keine Moralpredigten à la „Warum muss man denn auch nochmal so spät studieren?“ oder „Muss man eben hart arbeiten gehen…“ usw. hören. Die Umstände, die zu der oben beschriebenen Situation geführt haben können, mögen verschieden sein. Psychische Belastungen, die eine Person für längere Zeit, sagen wir mal, „ihrer Strebsamkeit berauben“, müssen z.B. nicht immer eine faule Ausrede sein.
Was ich mit diesem Beitrag also genau aufwerfen will, ist die Frage, ob bzw. (für den negativen Fall) warum es keine gesonderten Regelungen gibt, die ein unter diesen Umständen begonnenes Studium (mit entsprechenden Leistungen und auch der entsprechenden Zielstrebigkeit!) auch ohne die Hilfe der Eltern ermöglichen.
Ich möchte auch nochmal betonen, dass ich diese Frage hier nicht einfach so aus Bequemlichkeit reinstelle, weil ich mich nicht um Informationen bemühen möchte. Ich bin nach über einem halben Jahr auf der Suche nach vernünftiger Beratung. Leider kriegt man bei allen Behörden und ähnlich gearteten Stellen immer nur zu hören, dass man „einen Antrag ausfüllen“ solle. Diese Inforamtion aber ist für mioh leider sehr nutzlos, wie man sich sicher vorstellen kann. Beratungsgespräche vor Ort gibt es heutzutage wohl auch gar nciht mehr. Zumindest habe ich nie eine Chance dazu bekommen…
Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte, sich vielleicht mit den entsprechenden Paragraphen so gut auskennt, dass er auch für einen speziellen Fall eine Lösung ausfindig machen kann. Alle Finanzierungsmöglicheiten inkl. Job sind ausgereizt. Vom Kredit soll vorerst abgesehen werden.
Vielen Dank schon mal im voraus für Hilfe und Informationen!
Gruß,
Cate