Unterhaltspflicht für behinderte Stiefschwester

Bedingt durch einen Autounfall ist das baldige Ableben des Vaters und der Stiefmutter von Frau X. zu erwarten.

Frau X. hat eine erwachsene Stiefschwester (gemeinsames Kind ihres Vaters und der Stiefmutter), die seit vielen Jahren wegen körperlicher und geistiger Behinderung in einem staatlichen Heim untergebracht ist.

Frau X. fürchtet nun, daß sie nach dem Ableben ihres Vaters und ihrer Stiefmutter für die Heimkosten der Stiefschwester aufkommen muß. Frau X. ist ledig, hat keine Kinder und verfügt über ein gutes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.

Vater und Stiefmutter haben zudem testamentarisch verfügt, daß Frau X. Erbin des Einfamiliehauses werden soll.

Sollte Frau X. zugunsten der Stiefschwester auf das Erbe verzichten?
Wegen der Dringlichkeit hoffe ich auf möglichst kurzfristige Info! Vielen Dank!

Hallo Andreas,

1.) Gemäß deiner Beschreibung handelt es sich nicht um eine Stiefschwester, sondern um eine Halbschwester.

2.) Unterhaltspflicht besteht nur bei Verwandten ersten Grades, d.h. Eltern für Kinder und Kinder für Eltern.
Man muss keinen Unterhalt für geschwister leisten.

3.) Wenn Frau X auf das Haus verzichtet, übernimmt das Sozialamt das Haus, veräußert es und bestreitet damit die Heimkosten, bis das Geld aufgebraucht ist.

Gruß
Carlos

Hallo erstmal (soviel Zeit muss sein),

wie schon richtig geschrieben wurde, Unterhalt für Geschwister ist nicht zu zahlen. Was das Erbe angeht, so ist aufgrund der knappen Fallgestaltung nicht ersichtlich, warum Frau X dieses nicht annehmen sollte. Es mag hierfür aber Gründe geben, die im konkreten Beratungsgespräch bei einem spezialisierten Anwaltskollegen zu erörtern wären.

Allerdings dürfte der Schwester ein Pflichtteil nach ihren Eltern zustehen und der zuständige Sozialhilfeträger wird sich diesen ggf. überleiten und dann bei Frau X entsprechend vorstellig werden. Der Anspruch besteht in Geld und Frau X müsste sich dann überlegen, wie sie ihn bedient. Entweder sie hat das Geld, oder sie belastet oder verkauft das geerbte Haus, …

Da es hier um viel Geld geht und in einer solchen Erbabwicklung viele Fehler gemacht werden können (ggf. taugt schon das Testament nicht, und es ergibt sich eine ganz andere Erbfolge, so etwas kommt ständig vor), sollte Frau X sich allerdings nicht auf gutgemeinte Laienratschläge aus Foren verlassen, sondern einen Spezialisten bemühen, mit dem man den konkreten Einzelfall in allen Details bespricht, und der für seine Auskünfte auch haftet.

Gruß vom Wiz

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