Hallo!
Hätte da mal eine Frage, beim ALG II müssen doch die Eltern
etwas vorlegen ob sie Unterhaltspflichtig sind, was ist das?
Müssen die dann den Lohnzettel, Steuerkarte oder die Kontoauszüge vorlegen, weiß das jemand?
Markus
Hallo!
Hätte da mal eine Frage, beim ALG II müssen doch die Eltern
etwas vorlegen ob sie Unterhaltspflichtig sind, was ist das?
Müssen die dann den Lohnzettel, Steuerkarte oder die Kontoauszüge vorlegen, weiß das jemand?
Markus
wie ist die frage gemeint? wer will ALG 2, eltern oder kind? kind ist erst dann unterhaltsbefugt, wenn es nicht in der lage ist, sich selbst zu unterhalten, und da gibt´s eigentlich ´ne gesteigerte erwerbsobliegenheit, so dass man der gängigen rechtsprechung zufolge auch gezwungen ist, tätigkeit unterhalb d. lebensstellung anzunehmen.
Das Kind will ALG 2, will nur wissen was die Eltern auf dem Amt vorlegen müssen damit das Amt prüfen kann ob die Unterhaltspflichtig sind.
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