Hallo zusammen,
ich habe hier mal folgenden fiktiven Fall: Person A ist die Mutter von Person B. Person A verfügt nur über geringe Mittel und muß in ein Altersheim. Wie sähe es nun mit den Unterhaltspflichten (oder wie immer man das in dem Fall nennen mag) von Person B als Kind von Person A aus? Wird automatisch auf das Kind zurückgegriffen oder ab einer bestimmten Summe, die das Kind besitzt oder zahlt in diesem Fall der Staat für einen Altenheimplatz?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Frau Kant
Hallo!
Unterhaltspflichten (oder wie immer man das in dem Fall nennen
mag) von Person B als Kind von Person A aus? Wird automatisch
auf das Kind zurückgegriffen oder ab einer bestimmten Summe,
die das Kind besitzt oder zahlt in diesem Fall der Staat für
einen Altenheimplatz?
Verwandte in gerader Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet. Wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, geht dieser auf den Träger der Sozialhilfe über, wenn der Leistungserbringer statt des Unterhaltspflichtigen für den Berechtigten aufkommt, § 94 SGB XII. Leistungen zur Grundsicherung im Alter sind davon übrigens ausgenommen. Wenn aber eine Heimunterkunft ins Spiel kommt, dann ist es grundsätzlich denkbar, dass ein bestehender Anspruch auf den Träger der Sozialhilfe übergeht, wenn dieser Leistungen erbringt.
Voraussetzung ist, das ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. Und der setzt nicht nur voraus, dass jemand bedürftig ist, sondern, dass der Verwandte, der Unterhalt leisten müsste, das auch kann, also leistungsfähig ist. Wenn jemand also recht bescheiden lebt, wird ihn das Sozialamt nicht mit irgendwelchen Forderungen absolut ruinieren können, weil dann eben kein zivilrechtlicher Anspruch besteht, der übergehen könnte.
Gruß,
Florian.
Hallo Florian,
danke für deine Antwort! Wie fände man denn heraus, wo die Grenzen für die Person B liegen, also die Grenzen dessen, was das Kind an Vermögen selbst haben darf, ohne für Person A (die Mutter) aufkommen zu müssen?
Herzlichen Gruß
Frau Kant
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Hallo!
Schauen Sie doch mal hier nach:
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/f…
Ansonsten bietet auch google mit den Begriffen Familienunterhalt + Selbstbehalt einige weitere Links, die ich mir nicht angesehen habe.
Gruß,
Florian.
Dankeschön!
Hallo!
Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich werde mich mal im Internet durchwursteln und Sie gegebenenfalls nocheinmal kontaktieren.
Freundlichen Gruß
Frau Kant
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