Unterhaltspflicht für erwachsenen Sohn über40 ?

Hallo zusammen !

Welche Unterhaltspflicht bzw. Zuzahlungshöhe für eine verwitwete Mutter mit Witwenrente besteht, wenn der über 40jährige verheiratete Sohn mit abgeschlossener Ausbildung, zwei kleinen Kindern und einem 11jährigen Kind aus einer vorherigen Beziehung arbeitslos geworden ist und zusätzlich zum ALG II. zum Sozialamt muss, weil er ansonsten seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Ehefrau hat noch eine Halbtagsstelle.
Die Mutter hat eine Witwenrente von 1400,- Euro und wohnt mietfrei in der eigenen Wohnung.
Ist die Mutter ihrem Sohn gegenüber mit einem festgelegten Anteil ihrer Rente unterhaltspflichtig und/oder müsste sie auch ihre Ersparnisse einbringen?

Für jede Antwort oder einen passenden link wäre man sehr dankbar,
da die Suche im Internet für diesen speziellen Fall nichts gebracht hat.

Danke !

Hallo,

die Mutter ist gegenüber dem 40-järigen Sohn, der wahrscheinlich seit vielen Jahren einen eigenen Hausstand hat und eine Arbeit hatte, nicht unterhaltspflichtig.

grüße
miamei

die Mutter ist gegenüber dem 40-järigen Sohn, der
wahrscheinlich seit vielen Jahren einen eigenen Hausstand hat
und eine Arbeit hatte, nicht unterhaltspflichtig.

der witz am unterhalt ist doch, dass eine person nicht selbst für den lebensunterhalt aufkommen kann.
daher bestärkt das „argument“, dass er womöglich einen eigenen hausstand und eine arbeit hatte , einen anspruch.

im übrigen lässt sich sagen:

  • verwandte sind einander zum unterhalt gem. § 1601 bgb verpflichtet, ein leben lang

  • vorrangige unterhaltsschuldner sind zu berücksichtigen, § 1608 (ehegatten/lebenspartner gehen der mutter grds. vor)

  • derjenige, der unterhalt verlangt, muss bedürftig sein: es besteht grds. eine erwerbsobliegenheit, allerdings kann die betreuung eines kindes unterhaltsbedürftig machen)

  • die mutter müsste leistungsfähig sein, dabei verbleibt ihr der angemessene unterhalt (1100€, wenn ich mich nicht irre)