Unterhaltspflicht für Ex-Freundin

Hallo an alle Experten!

Ein Mann ist mit einer Frau 4 Jahre zusammen. Die beiden haben einen Sohn. Die Frau trennt sich jetzt von dem Mann, nimmt das Kind mit, weil sie einen Anderen kennengelernt hat.

Das der Mann für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss, ist ja klar, aber für die Frau?? Frau und Mann waren nicht verheiratet. Sie lebten in einer Wohnung zusammen.

Wer kann mir helfen? Vielleicht habt ihr ja einen Link im Internet, welcher sehr hilfreich ist.

DANKE EUCH SCHON MAL IM VORAUS!!!

Hallo,

gem 1615 l BGB endet die Unterhaltsverpflichtung der Mutter gegenüber mit dem 3. Geburtstag des gemeinsamen Kindes:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html

Die Formulierung in Absatz 2 :
„Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann“
wird IN DER REGEL sehr sehr eng ausgelegt. Denkbare Fälle wären hier, dass das Kind so behindert ist, dass es noch zuhause betreut werden müsste, oder ein KiGa oder Krippenplatz in zumutbarer Nähe derzeit nicht zu bekommen ist

grüsse
dragonkidd

Vielen, Vielen Dank, dragonkidd!!

Wünsch dir noch einen schönen Tag!

Hallo,

ddragonkid hat ja bereits entsprechend geschrieben. Nur zur Ergänzung noch das letzte aktuelle Urteil zu der Thematik:

mit besten Grüßen
Steffen B.