Unterhaltspflicht für faulen Jugendlichen

Hallo verzweifelte Eltern !

im Freundeskreis gibt es eine Familie die das Problem hat, dass ihr ( einziges ) Kind ( 21 Jahre, Bundeswehr absolviert, noch immatrikluliert aber nicht mehr aktiv studierend ) zuhause rumhängt und sich allen beruflichen und privaten Vorschlägen widersetzt. Die Freunde sind verzweifelt und verweisen uns immer darauf, dass sie bis zum 25. Lebensjahr für den Filius aufkommen müßten. Dazu gehöre auch die Finanzierung einer Wohnung nebst Lebenshaltungskosten. Stimmt das ?
Da konstruktiver gespräche zwischen den " Parteien " immer scheitern möchten wir den Freunden einen Tip geben wie man diese Situation klären kann.

Was sagt ihr dazu ? Besten Dank im Voraus !!!

makhl

Hallo,

für rechtliche Fragen würde ich einfach mal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ vorbei schauen. Aber bitte dort die Regeln beachten.

Ich kenn mich nicht aus, aber soweit ich weiß, sind die Eltern nicht uneingeschränkt für das Kind unterhaltspflichtig.

Wenn er bei den Eltern lebt und dort Essen kann, kommen sie ihren Pflichten schon nach. Wenn er allein wohnen würde und H4 bekommt, dann müssten die Eltern wohl für ihn zahlen. Aber auch hier nicht volles Rohr, sondern der Satz richtet sich schon nach der Düsseldorfer Tabelle (?).

Allerdings würde das Arbeitsamt wohl kaum dafür aufkommen, dass der Junge eine eigene Wohnung bekommt. Da hat er erst ein Recht mit 25 drauf. Solange muss er bei Mama und Papa essen und schlafen. Aber Taschengeld etc. müssen sie nicht zahlen :smile:

Gruß Lulea

Hallöchen.

Sehe ich auch so, außer essen und Dach über den Kopf würde er nichts mehr von mir bekommen, weil dafür die Eltern nun mal verantwortlich sind.

Weder Geld zum ausgehen, noch den Internetanschluss oder Telefon.
Noch gewaschene Klamotten etc.

Dafür soll er jobben.

LG
Wölkchen

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Und wenn die Eltern ihn wg. der unsäglichen Situation " vor die Tür " setzen würden , sprich rausschmeissen ? Wird irgeneine Institution den Sohn auffangen und ihm eine Wohnung finanzieren und das Geld von den Eltern zurückfordern ? Der Vater ist Alleinverdiener und kann es sich nicht erlauben noch eine Wohnung für den Sohneman zu finanzieren…

Gruß
makhl

Klasse , daß auch andere so denken !

Hatte den Tip auch schon gegeben-:smile:

Gruß

makhl

Hi,

vielleicht hilft dieser Link / Broschüre weiter:

http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Meine_Erzi…

Generell wird es aber schwer „Versäumnisse/Fehler“ aus der vorangegangen Zeit kurzfristig aufzuarbeiten. So ein Verhalten entsteht nicht über Nacht und es bedarf sicherlich viel Zeit und Gespräche das wieder ins richtige Lot zu bringen.

Viele Grüße
MeToo

Hallo,

das ist wirklich eine Frage für das Rechtsbrett und die Antworten hier sind auch nicht juristisch korrekt.

Die Altersgrenze von 25 Jahren gilt für Sozialleistungen und Kindergeld. Mit dem Unterhaltsanspruch gegenüber Eltern hat das überhaupt nichts zu tun.

Unterhaltspflichtig kann man auch gegenüber einem Kind sein das 30 Jahre und älter ist. Aber hier muss das „Kind“ unverschuldet den Unterhalt benötigen. Also wenn es krank war während der Ausbildung oder weil es erst Abi gemacht hat, dann Krankenpfleger gelernt und dann festgestellt hat, dass es noch Arzt werden will. Der Ausbildungsweg gilt in etwa auch für andere Berufe.

Die Unterhaltsberechtigung eines volljährigen Kindes macht sich nicht an dem Alter fest, sondern daran, dass es das Recht hat von den Eltern eine AUSBILDUNG finanziert zu bekommen.

Mehrere Ausbildungen nur, wenn sie - ähnlich wie in meinem Beispiel - eine Art Einheit bilden.

Gammeln müssen Eltern generell, und egal wie alt das Kind ist, nicht finanzieren. Volljährige Kinder sind verpflichtet zügig und schnell ihre Ausbildung zu beenden um ihre Eltern zu entlasten.

Tipp hier wäre, sich die „Scheine“ (Semesterabschlussnoten) des Faulpelzes zeigen zu lassen (und kopieren). Ist er dort weit im Hintertreffen, kann man den Unterhalt, incl. dem Naturalunterhalt, verweigern.

Offene andere geeignete Ausbildungsplätze dem Jugendlichen vorlegen (Nachweise hierüber aufheben) und ihn auffordern, dass er sich dort bewirbt.

Tut sich nichts: das Kerlchen vor die Tür setzen (also den Naturalunterhalt beenden). Kommen die Sozialbehörden, Unterhaltspflicht mit Hinweis auf die Faulheit verweigern. Die stecken ihn sowieso ganz schnell in irgendwelche Maßnahmen oder Hilfsarbeiterjobs. Nimmt er die nicht an, ist er relativ schnell bei Einkaufsgutscheinen und in einer Notunterkunft gelandet.

Ein Jugendlicher der nix tut muss sogar, weit unter dem persönlichen Niveau, jobben. Also ein blaublütiger Grafensohn darf auf dem Bau Steine schleppen, Straße fegen oder bei McD die Klopse braten.

Gerichte gehen da sehr rigoros vor. Ausbildung ja = Unterhalt ja. Faulheit ja = Unterhalt nein!

Gilt sogar in abgeschwächter Form für minderjährige Jugendliche. Mal hier http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/51/OL… den Thread durchlesen.

Die Eltern haben im Übrigen einen Selbstbehalt von 1.900 Euro (wenn sie zusammenleben). Das muss ihnen nach Abzug von Unterhalt - wenn sie denn überhaupt unterhaltspflichtig sind, weil er in aktiver Ausbildung ist - bleiben.

Ich habe wirklich die ernsthafte Bitte, dass man wenigstens bei w-w-w damit aufhört, den Eltern eine Unterhaltspflicht bis zum 25. Geburtstag des Kindes anzudichten. Ist eine „Latrinenparole“ und entbehrt jeder gerichtlichen und rechtlichen Grundlage.

http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/52/We…

http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/52/Ke…

http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/52/Ke…

und noch viele mehr aus dem Internet

Gruß
Ingrid

moin makhl,
es gibt da so eine kleine klausel:smile:

unterhalt verwirkt!

wenn der sohn sich also weigert seinen faulen hintern hoch zu bekommen und sich nur auf kosten anderer ein schönes leben macht, kommt er seiner verpflichtung nicht nach, zum wohle der sozialen gemeinschaft etwas beizutragen.
mit anderen worten: er hat seinen anspruch auf unterhalt verwirkt.

normalerweise ist es tatsächlich so, dass die eltern verpflichtet sind bis zum 25. lebensjahr unterhalt zu zahlen aber nur wenn sich das kind in einer ausbildung (studium, lehre)befindet. macht er nix, kriegt er nix.

ich hab das schon durch.
viel erfolg
seute

Hallo,

mal hier http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j… lesen.

Junior muss in Gang kommen und zwar schnell und effektiv. Faulheit wird nicht finanziert. ARGE o. ä. werden zwar versuchen, das Geld von den Eltern zurückzubekommen, dürften aber daran scheitern.

Wäre es anders rum, würde das ja heißen, dass faule Kinder über das Leben und die Einkünfte der Eltern bis zum Sanktnimmerleinstag oder zu dem herbeifantasierten 25. Geburtstag bestimmen. Angenommen ein Kind geht nach der Hauptschule den Gammelweg. Eltern sollen dann fast 10 Jahre lang zahlen?

Aufgefangen wird der Faulpelz der Gestalt, dass man ihn in Arbeitsmaßnahmen und/oder irgendwelche Jobs steckt. Funktioniert das nicht, weil Faulheit inzwischen verfestigt, kürzen die Behörden erst und dann gibt es Gutscheine zum Einkaufen und u. U. Sammelunterkünfte.

Die Eltern haben, wenn sie zusammenleben, einen Selbstbehalt von 1.900 Euro plus Arbeitswegekosten, plus evtl. Schuldenbedienung usw. Der Selbstbehalt gilt auch, wenn das Kind eine Ausbildung ordentlich durchzieht. Im Endeffekt macht das etwa 2.000 bis 2.100 Euro netto aus. Das verdienen auch nicht alle Eltern. Andere minderjährige Kinder und Ehefrauen (auch geschiedene) gehen einem volljährigen Kind in der Unterhaltsreihe vor.

Gruß
Ingrid

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Moin,

normalerweise ist es tatsächlich so, dass die eltern
verpflichtet sind bis zum 25. lebensjahr unterhalt zu zahlen

Nur ein Posting unter dir bat Ingrid inständig, endlich aufzuhören, diesen Irrglauben weiter zu verbreiten.

Gruß
Miss E. tat

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