Hallo,
mich interessiert, wie lange ein Vater Unterhalt für sein nichteheliches Kind zahlen muss, welches bei seiner Mutter wohnt, volljährig ist und eine Ausbildung angefangen hat. Muss der unterhaltspflichtige Vater auch während der Ausbildung noch Unterhalt zahlen? Wird bei einer evt. weiteren Unterhaltspflicht das Einkommen aus der Ausbildung des volljährigen Kindes angerechnet bei er Ermittlung der Unterhaltshöhe? Wenn ja, in welcher Höhe?
Hallo
Eltern sind dem Kind gegenüber bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig, sofern das Kind sich in einer Ausbildung oder im Studium befindet. Solange läuft unter den gleichen Bedingungen der Anspruch auf Kindergeld. Ebenso sind bei Bafög und Ausbildungszuschläge die Unterhaltsansprüche wichtig zur Berechnung.
Nein andersherum:
Die Höhe des Ausbildungszuschlages oder des Bafögs ist abhängig von der Höhe des Unterhaltes.
Wie hoch der Unterhalt ist, kann ich dir leider nicht sagen, weil da zuviele, mir unbekannte Faktoren mitspielen. Aber du könntest mal nach der Düsseldorfer Tabelle schauen.
Sorry, wenn ich jetzt etwas beschränkt erscheine, aber ich dachte, dass die Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsbetrieb lt. Ausbildungsvertrag fest ist? In meiner Ausbildung habe ich eine feste Vergütung erhalten, obwohl ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe. Oder beudeutet Ausbildungszuschlag etwas anderes?
Das 25-Jahre Märchen…
Hallo
Mitnichten gibt es eine Obergrenze von 25 Jahren zur Unterhaltspflicht!
Bei einer gradlinigen Ausbildung ist der Unterhalt so lange fällig, solange, die Ausbildung dauert - das sind nach einschlägigen Gerichtsurteilen die Regelstudienzeit + 2 Semester + eine Examenszeit.
Heißt das, dass eine Ausbildungvergütung bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche angerechnet werden?
Nein andersherum: Die Höhe des Ausbildungszuschlages oder des Bafögs ist abhängig von der Höhe des Unterhaltes. Wie hoch der Unterhalt ist, kann ich dir leider nicht sagen, weil da zuviele, mir unbekannte Faktoren mitspielen. Aber du könntest mal nach der Düsseldorfer Tabelle schauen
Ich glaube du verwechselst da etwas. Der UP (tinba01) hat nichts von einem „_Ausbildungs zuschlag _“ oder von Bafög geschrieben, sondern die Ausbildungs vergütung angesprochen. So wie ich es verstanden habe, handelt es sich um folgende Situation:
Das volljährige „Kind“ befindet sich in einer Ausbildung und bekommt von dem Ausbildungsbetrieb eine feste monatliche Ausbildungs vergütung. Nun möchte der UP (tinba01) wissen ob diese Ausbildungsvergütung als Einkommen des Unterhaltberechtigten angerechnet wird und sich dadurch der zu zahlende Unterhalt verringert.
Unter diesen Umständen dürfte deine Antwort wohl am Thema vorbei gehen. Ich habe zwar eine sehr starke Vermutung wie die Antwort auf die Frage von „timba01“ lauten könnte, aber da ich hier nicht den gleichen Fehler wie du machen möchte, überlasse ich die Antwort lieber denen die sich sicher sind und nicht nur Vermutungen äußern.
unterhaltspflichtig sind ab dem 18. Geburtstag des Kinder beide Eltern bis zum Ende der Erstausbildung (wobei dazu Ausbildung und Studium zusammen gelten können).
Das Einkommen des Kindes wird angerechnet. Es bleiben nur 90 € des Kind-Einkommens anrechnungsfrei.