Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder

Hallo,

meine Tochter (15) zieht zum 01.02.2010 zu ihrem Vater. Klar ist, dass ich nun unterhaltspflichtig bin. Was mir leider nirgenwo im Netz beantwortet wird, ist die Frag, der „berücksichtigungsfähigen“ Schulden. Ich muss für mein Auto (Anschaffung 10/2008) monatlich knapp 200 Euro-Leasing-Gebühren zahlen. Und ich habe einen Kredit (seit ca. 1 Jahr) für den ich monatlich 195 Euro zahlen muss.

Fallen diese Schulden nun unter den Begriff „berücksichtigungsfähig“, da sie ja schon vor meiner Unterhaltspflicht bestanden haben?

Viele Dank im voraus und viele Grüße

Petra Loock

Hallo,
Schulden sind immer dann berücksichtigtsfähig, wenn sie bereits vor der Unterhaltspflicht bestanden haben und sie in einem vernümftigen Rahmen zum Gesamteinkommen stehen.
In diesem Fall sind Sie die Verpflichtungen lange vor dem Umzug der Tochter eingegangen, also kein Problem bei der Berücksichtigung.
Mit Gruß

Guten Morgen,

ich hatte das so verstanden, nur leider wurde auf diese Fälle nirgendwo eingegangen.

Vielen Dank und viele Grüße vom Rhein