Hallo,
meine Tochter (15) zieht zum 01.02.2010 zu ihrem Vater. Klar ist, dass ich nun unterhaltspflichtig bin. Was mir leider nirgenwo im Netz beantwortet wird, ist die Frag, der „berücksichtigungsfähigen“ Schulden. Ich muss für mein Auto (Anschaffung 10/2008) monatlich knapp 200 Euro-Leasing-Gebühren zahlen. Und ich habe einen Kredit (seit ca. 1 Jahr) für den ich monatlich 195 Euro zahlen muss.
Fallen diese Schulden nun unter den Begriff „berücksichtigungsfähig“, da sie ja schon vor meiner Unterhaltspflicht bestanden haben?
Viele Dank im voraus und viele Grüße
Petra Loock