Unterhaltspflicht für Mörder?

Hallo,
angenommen ein 5-facher Mörder kommt als 65jähriger Mann wieder aus dem Knast, hat dann kein Geld, weil sich das Sozialamt weigert, Sozialhilfe zu zahlen, da er noch eine Mutter hat. Zwar weit in die 80, aber sehr, sehr krank. Angenommen, sie hat auch sehr viel Angst vor ihrem Sohn. Wäre sie verpflichtet diesen zu unterhalten, auch wenn sie das noch verfügbare Geld für ihre eigene Pflege auf unbestimmte Zeit in einem Pflegeheim bräuchte?
Gruß und danke Aurikel

Hallo Aurikel,
für diese (und andere Fälle) gibts irgendwas mit unzumutbarer Härte oder so. Unterhaltszahlungen, auch wenn eigentlich gesetzlich für die direkte Linie festgelegt, können unter bestimmten Bedingungen verweigert werden - und zwar mit Erfolg.
Würde mich an einen Anwalt wenden, aber wenn die Mutter die Angst belegen kann, Drohungen vorliegen o.ä. denke ich, das müsste auch hier greifen.
(Auch wenn nicht direkt Mörder, aber ich kenne dazu folgenden Fall für Unterhalt in direkter Linie: Kind soll von Erzeuger auf Pflege etc. verklagt werden, da nix mehr da ist. Der Erzeuger ist aber selbst jahrzehntelang seinen Pflichten nicht nachgekommen (obwohl er es gekonnt hätte) und das lässt sich auch deutlich dokumentieren. Forderungen laufen ins Leere…)

Ganz ehrlich: wär ja auch noch schöner - auch in deinem (skurill klingenden) Fall…
Frühlingshafte Grüße
Blandura

Hallo,
Personen ab 65 Jahre haben Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII, sogenannte Grundsicherung. Bei der Grundsicherung entfällt die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern, sofern diese nicht mehr als 100.000,- EUR Einkommen jährlich haben. Wenn sich also das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt weigert zu zahlen mit Verweis auf die Mutter, dann ist das ganz klar rechtswidrig.

Gruß
Nelly