Unterhaltspflicht für Partnerin die Hartz4 bezieht

Guten Tag,

meine Partnerin bezieht Hartz 4. Wir leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft und bekommen ein gemeinsames Kind. In wie weit bin ich unterhaltspflichtig für meine Partnerin, bzw wird mein einkommen für Ihre Ansprüche angerechnet. Wir haben getrennte Konten und ich bin nicht in der Lage für Ihren Unterhalt mit aufzukommen (Wo liegen denn die Einkommensgrenzen bis zu denen eine Anrechnung erfolgt) wir leben zusammen bilden aber keine bedarfsgenmeinschaft, jeder kommt für sich selbst auf. auch die Miete sollte geteilt werden. Kann das Amt zum einen - trotz Untermietsvertrag - die Mietzahlung verweigern und ggf auch weitere Anspürhce meiner Partnerin kürzen bzw streichen ? Gibt es empfehlungen wie vorgegangen werden sollte ? Vielen Dank !

Ihr Gehalt oder Einkommen wird voll angerechnet. Selbst das Kindergeld wird nach Erhalt angerechnet. Selbst wen das Kind mal arbeitet wird dieses Gehalt auch angerechnet. So ist es nehmlich bei meiner Mutter auch. Da meine Mutter mit meinen ganz Jungen Bruder zusammen wohnt wird das Einkommen meines Bruders voll bei meiner Mutter angerechnet und mein Bruder verdient nicht mal mehr als ein 320€ Job.

Guten Abend, wenn ihr zusammen zieht werden alle Einkommen mit in die Berechnung einbezogen, außer ihr könnt getrennte Betten, getrenten Kühlschrank und vieles mehr beweisen. Sobald ihr zusammen zieht, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Gruß Manja

Hallo,
na ja, eigentlich gibst du dir im zweiten Satz ja schon fast die Antwort. Wenn dem tatsächlich so ist, bist du voll für deine Partnerin unterhaltspflichtig. Der Begriff „eheähnliche Gemeinschaft“ ist ein juristischer Begriff, der aussagt, dass diese Gemeinschaft eben genauso wie eine Ehe zu behandel ist.

Ansonsten ist es wohl das Beste, bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, und darauf zu achten, eben diesen Begriff nicht zu verwenden und versuchen darzustellen, dass eure Gemeinschaft nicht eheähnlich ist. Was allerdings schwierig sein wird, wenn ihr unter einem Dach lebt und deine Partnerin von dir ein Kind erwartet.

Wo eventuelle finanzielle Grenzen liegen, müsstest du auch nachfragen. Eventuell kämt ihr finanziell nämlich sogar besser weg, wenn ihr tatsächlich verheiratet (oder eheähnlich) wärt. Denn du kommst in eine andere Steuerklasse, hast andere Freibeträge und es gibt alle möglichen Familienzuschüsse. Und wenn dein Gehalt für Miete und den Unterhalt für drei nicht reicht, gibts da auch noch Zuschüsse.

Hoffe, etwas geholfen zu haben!
L.L.