Situationsbeschreibung:
Ich und mein Freund erwarten ein gemeinsames Kind.
Er hat aus erster Ehe schon ein 6 Jähriges Kind.
Die EX-Frau meines Partners möchte gerne das ich jetzt für die Unterhaltszahlungen meines Freundes eingestehe, da ich mehr verdiene als er. Er selbst liegt gerade an der Selbstbehaltsgrenze von 950€ und muss daher kein Kindesunterhalt mehr zahlen.
Bin ich finanziell für mein Stiefkind verantwortlich?
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
Ich bin über jede Antwort dankbar.
Gibt es evtl. sogar einen Paragraph der klar dieses regelt, damit ich das seiner EX vorzeigen kann?!
Sie brauchen natürlich nicht für das Kind Ihres Partners aufkommen. Da haben Sie nicht das geringste mit zu tun. Da Sie auch nicht verheiratet sind, sind Sie Ihrem Partner gegenüber auch nicht unterhaltspflichtig.
Ihr Partner wird allerdings immer weiter Schulden anhäufen, denn er muss bezahlen. Das Kind kann mit 18 Jahren den gesamten ihm von Geburt an zustehenden Unterhalt pfänden lassen. Selbst durch eine Insolvenz gehen Unterhaltsschulden nicht weg, die bleiben ein Leben lang.
Auch wenn er mit 950 Euro an der Selbsterhaltsgrenze liegt heisst das nicht das er nicht zahlen muss. Die Zahlungen werden in Schulden umgewandelt, die seine Ex jederzeit einklagen und pfänden kann.
Sie kann natürlich nicht an Ihr Geld, aber ein Leben mit ständigem Ärger kann diese Ihnen schon mit Leichtigkeit machen.
Auf die Forderung Ihnen gegenüber brauchen Sie sich nicht zu rechtfertigen, oder irgendwelche Paragaphen vorzeigen. Da wird nichts kommen.
L.G.
logisch denkt die Frau wohl nicht, oder?
Momentan verdienst du zwar noch recht gut, was aber wenn das Kind da ist?
Zweiter Grund warum du dafür nicht verantwortlich bist, du hast das Kind nicht adoptiert.
Fakt: Solang das Kind nicht dein Kind ist, hast du mit der Sache nichts zu tun, du könntest vielleicht zwar, ist aber kein Muss.
Anders bei deinem Freund, der kann unter Umständen vom Amt her dahingehend aufgefordert werden, sich zusätzlich einen 400€ Job zu suchen, um den Unterhalt zahlen zu können.
LG
glasklares „Nein“.
Auch wenn Sie verheiratet wären, sind es nur die Einkünfte Ihres Partners,
die zur Berechnung der Höhe des Unterhaltes herangezogen werden.
Einen Paragraphen, daß Sie nicht zahlen müssen, gibt es nicht. Im Gesetz
steht nur, daß die Eltern für ihre Kinder bzw. die Kinder für ihre Eltern
unterhaltspflichtig sind.
Siehe Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Unterhalt wegen Verwandtschaft
(§§ 1601 bis 1615 BGB)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhalt_%28Deutschlan…
Machen Sie sich einfach keine Gedanken, sagen Sie „nein“ und lassen es
darauf ankommen.
Die Kindesmutter muß Unterhalt einfordern, notfalls mit Hilfe des Jugendamtes.
Also: Entweder ist Ihr Partner „gutwillig“ und geht nach Aufforderung durch
die Kindesmutter zum Jugendamt.
Oder er zeigt sich nicht so freundlich und läßt die Kindesmutter das Jugendamt
einschalten, und die kommen dann auf Sie zu.
(Ich würde den ersten Weg wählen.)
Das Jugendamt stellt dann die Höhe des Unterhalts fest und die sind meiner
Erfahrung nach hilfsbereit und fair, so lange sie erkennen, daß sich Ihr Partner
nicht um die Zahlung drücken will.
Im Ergebnis haben Sie einen sogenannten Titel in der Hand, der mindestens
2 Jahre gültig sein sollte. Erst dann kann die Kindesmutter eine Neuberechnung
des Unterhalts fordern.
Das gibt Ihnen Rechts- und Planungssicherheit.
Einen Anwalt brauchen Sie nicht, Jugendamt ist ok.
Lassen Sie sich nicht bluffen, und schreiben Sie mal, was draus geworden ist.
glasklares „Nein“.
Auch wenn Sie verheiratet wären, sind es nur die Einkünfte Ihres Partners,
die zur Berechnung der Höhe des Unterhaltes herangezogen werden.
Einen Paragraphen, daß Sie n i c h t zahlen müssen, gibt es nicht. Im Gesetz
steht nur, daß die Eltern für ihre Kinder bzw. die Kinder für ihre Eltern
unterhaltspflichtig sind.
Siehe Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Unterhalt wegen Verwandtschaft
(§§ 1601 bis 1615 BGB)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhalt_%28Deutschlan…
Machen Sie sich einfach keine Gedanken, sagen Sie „nein“ und lassen es
darauf ankommen.
Die Kindesmutter muß Unterhalt einfordern, notfalls mit Hilfe des Jugendamtes.
Also: Entweder ist Ihr Partner „gutwillig“ und geht nach Aufforderung durch
die Kindesmutter zum Jugendamt.
Oder er zeigt sich nicht so freundlich und läßt die Kindesmutter das Jugendamt
einschalten, und die kommen dann auf Sie zu.
(Ich würde den ersten Weg wählen.)
Das Jugendamt stellt dann die Höhe des Unterhalts fest und die sind meiner
Erfahrung nach hilfsbereit und fair, so lange sie erkennen, daß sich Ihr Partner
nicht um die Zahlung drücken will.
Im Ergebnis haben Sie einen sogenannten Titel in der Hand, der mindestens
2 Jahre gültig sein sollte. Erst dann kann die Kindesmutter eine Neuberechnung
des Unterhalts fordern.
Das gibt Ihnen Rechts- und Planungssicherheit.
Einen Anwalt brauchen Sie nicht, Jugendamt ist ok.
Lassen Sie sich nicht bluffen, und schreiben Sie mal, was draus geworden ist.
Erstmal: NEIN du bist nicht unterhaltspflichtig.
Was man deinem Freund zurechnen könnte wäre ein Vorteil durch das Zusammenleben und so seinen Selbstbehalt heruntersetzen. Da er aber demnächst für 2 Kinder und dich unterhaltspflichtig ist kommt nichts dabei raus.
Du mußt seiner Ex keinen Paragrafen vorlegen der besagt du mußt nichts zahlen. Umgekehrt wird ein Schuh draus: sie muß dir nachweisen, dass du zahlen mußt und das wird sie nicht können.
Das es natürlich zu Lasten des Kindes geht, wenn er keinen Unterhalt zahlt ist klar.
Er sollte versuchen wenigstens durch einen Nebenjob seinen Unterhaltsbeitrag zu leisten, es ist auch sein Kind.
Versetz dich einfach mal in die Lage der Ex:
ein Kind von einem Mann der nicht zahlt und der von der nächsten Frau wieder Vater wird…
Hallo ,
dein Einkommen wird bei der Berechnung des Unterhaltes für das „nicht-eheliche“ Kind der Ex nicht angerechnet. Allerdings darfst du bei der Berechnung auch nicht als Unterhaltsberechtigte Person angerechnet werden.
Wenn dein Ex allerdings 950.- Euro hat, kann er von Gerichtsseite gezwungen werden, den Regelunterhalt zu bezahlen, da er nicht den regulären „Aufwand“ hat, da du ja auch verdienst. Sollte also die Ex aufs Familiengericht gehen, kann diese die Pfändungsgrenze „aussetzen“ und dann könnte sogar bis auf Null deinem Herrn das Einkommen weggenommen werden, wenn er kategorisch nicht für sein Kind bezahlt.
Tipp : zahlt freiwillig den Mindestsatz, sonst geht ihr ein größeres Risiko ein…!
Grüße Tscho70
Guten Tag!
Situationsbeschreibung:
Ich und mein Freund erwarten ein gemeinsames Kind.
Er hat aus erster Ehe schon ein 6 Jähriges Kind.
Die EX-Frau meines Partners möchte gerne das ich jetzt für die
Unterhaltszahlungen meines Freundes eingestehe, da ich mehr
verdiene als er. Er selbst liegt gerade an der
Selbstbehaltsgrenze von 950€ und muss daher kein
Kindesunterhalt mehr zahlen.
Bin ich finanziell für mein Stiefkind verantwortlich?
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
Ich bin über jede Antwort dankbar.
Gibt es evtl. sogar einen Paragraph der klar dieses regelt,
damit ich das seiner EX vorzeigen kann?!
Hallo,
ganz genau weiss ich darüber nicht Bescheid, aber es gab mal eine Neuregelung bzgl. Kindesunterhalt. Und zwar stehen alle leiblichen Kinder mit dem Unterhaltsansruch VOR dem Unterhalt der Ehegatten.
Das bedeutet dass auch Ihr zu erwartendes gemeinsames Kind in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden müsste. Am Besten aber einen Anwalt fragen. Eine Beratung kostet zwischen 200 und 300 euro aber das ist es auf jedne Fall wert.
Alles Gute
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Da du nicht dazu gehörst, gibt es auch keine Zahlungspflichten.
Allerdings sollte dein Freund aufpassen, wenn die Dame Unterhalt einklagen sollte. Dann wird er mit Sicherheit zu Unterhalt verpflichtet und ihm kann der SB gekürzt werden, da ihr eine Haushaltsersparnis durch das zusammen wohnen habt.
Gruss
Gruss
Guten Tag!
Situationsbeschreibung:
Ich und mein Freund erwarten ein gemeinsames Kind.
Er hat aus erster Ehe schon ein 6 Jähriges Kind.
Die EX-Frau meinesSim Partners möchte gerne das ich jetzt für die
Unterhaltszahlungen meines Freundes eingestehe, da ich mehr
verdiene als er. Er selbst liegt gerade an der
Selbstbehaltsgrenze von 950€ und muss daher kein
Kindesunterhalt mehr zahlen.
Bin ich finanziell für mein Stiefkind verantwortlich?
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
Ich bin über jede Antwort dankbar.
Gibt es evtl. sogar einen Paragraph der klar dieses regelt,
damit ich das seiner EX vorzeigen kann?!
Hallo! Das Thema Unterhalt ist schwierig! Wenn Ihr Freund sich um sein Kind kümmert und z.b es bei sich zuhause zu 50% hat, dann würde der Unterhalt entfallen. Manchmal hat mann 30/50 Regelungen.Aber noch öffters wird der Lebensmittelpunkt bei der Mutter gesehen und der Mann muss zahlen. Wenn er nicht kann, dann hat die Mutter die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Das wären dann so um 135 euro monatlich. Das wären dann Schulden des Mannes beim Jugendamt. Ich würde raten sich mit der Mutter des Kindes auf 135 euro zu einigen.
Guten Tag!
Situationsbeschreibung:
Ich und mein Freund erwarten ein gemeinsames Kind.
Er hat aus erster Ehe schon ein 6 Jähriges Kind.
Die EX-Frau meines Partners möchte gerne das ich jetzt für die
Unterhaltszahlungen meines Freundes eingestehe, da ich mehr
verdiene als er. Er selbst liegt gerade an der
Selbstbehaltsgrenze von 950€ und muss daher kein
Kindesunterhalt mehr zahlen.
Bin ich finanziell für mein Stiefkind verantwortlich?
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
Ich bin über jede Antwort dankbar.
Gibt es evtl. sogar einen Paragraph der klar dieses regelt,
damit ich das seiner EX vorzeigen kann?!
Situationsbeschreibung:
Ich und mein Freund erwarten ein gemeinsames Kind.
Er hat aus erster Ehe schon ein 6 Jähriges Kind.
Die EX-Frau meines Partners möchte gerne das ich jetzt für die
Unterhaltszahlungen meines Freundes eingestehe, da ich mehr
verdiene als er.
Schlau von der Ex, aber gerichtlich kann sie das nicht durchsetzen.
Er selbst liegt gerade an der
Selbstbehaltsgrenze von 950€ und muss daher kein
Kindesunterhalt mehr zahlen.
Hier kann es ihm passieren, dass ihm sein Selbstbehalt, wegen des gemeinsamen (für ihn billigeren) wirtschaften mit Dir, gekürzt wird.
Die Gerichte sehen das zwar nicht so, dass dadurch die „Zweitfrau“ mit in die Unterhaltspflicht genommen wird, aber gefühlt wird es trotzdem so.
Bin ich finanziell für mein Stiefkind verantwortlich?
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
Auch wenn Ihr verheiratet seit, bist Du nicht für ein Stiefkind finanziell verantwortlich.
Gibt es evtl. sogar einen Paragraph der klar dieses regelt,
damit ich das seiner EX vorzeigen kann?!
Nichts zeigen, sie soll sich selber (auf eigene Kosten) informieren lassen.
am besten bei einer beratungsstellen (anwalt für familienrecht) beraten lassen. meistens ist duie erstberatung auch kostenlos.
da bekommst dur bestimmt auch nen paragraphen.