Hallo Ihr Experten,
ich habe eine interressante Frage und diese besteht seit gestern im Bekanntenkreis.
Wenn eine Tochter vom Sozialamt lebt und jetzt die Eltern angeschrieben werden das diese unterhaltspflichtig für die Tochter sind. Sie sind Rentner und kommen gerade mit ihrer Rente zurecht. Es existiert ein Sohn der Tochter (ist berufstätig) warum geht man nicht an ihn. Ist die Reihenfolge ricvhtig und wonach wird berechnet ob gezahlt werden muß oder nicht. Denn es gibt doch bestimmt eine finazielle Grenze an die keiner ran darf. Man muß doch selbst Miete, Strom, Lebensunterhalt etc. bezahlen.
Kann mir jemand eine konkrete Antwort geben?
Danke!
Brigitte