Unterhaltspflicht für volljährige Kinder

Hallo,
wer weiß eine Antwort ? Die volljährige Tochter lebt nach Streit mit der Mutter seit kurzem im Haushalt ihres Vaters und beginnt demnächst eine zunächst einjährige Berufsausbildung. Die Ausbildungsvergütung wird ca. 800 € betragen. Ist der Vater bzw. auch ggf.
die Mutter weiterhin unterhaltspflichtig ?

Hallo,

wie das mit der anzurechnenden Ausbildungsvergütung ist, weiss ich nicht. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist aber nicht zum Unterhalt verpflichtet, weil er sozusagen dadurch seinen Unterhalt leistet, dass er sich täglich um das Kind kümmert.

Gruß,

Steph

Hallo,

beide Elternteile sind unterhaltspflichtig, solang das Kind eine Ausbildung macht.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht ja eh. Das Kind wird dort ja versorgt.
Den Betrag, den der andere Elternteil leisten muss, kann man sich beim Jugendamt ausrechnen lassen.

S.