Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern

Hallo

Soweit ich weiß, besteht ja eine Unterhaltspflicht gegenüber den pflegebedürftigen Eltern. Mich interessiert, welches Vermögen der Kinder vom Sozialamt für die Unterhaltspflicht herangezogen werden kann.

Besitzt Ehepaar X z.B. ein Haus und vermietet es, wohnt selbst aber wo anders zur Miete. Kann dann das Sozialamt von einem verlangen, das Haus zu verkaufen und vom Erlös die Pflege eines Elternteils des Ehepaares zu bezahlen.

Auch hallo.

Soweit ich weiß, besteht ja eine Unterhaltspflicht gegenüber
den pflegebedürftigen Eltern. Mich interessiert, welches
Vermögen der Kinder vom Sozialamt für die Unterhaltspflicht
herangezogen werden kann.

Grundlegend dürfte die Insgesamtsumme des legal erworbenen Vermögens relevant sein, also nicht dessen Herkunft. Aber was die Unterhaltspflicht der „Sandwichgeneration“ angeht, kommt es auf den Einzelfall an: http://www.123recht.net/Bundesverfassungsgericht-zie…

mfg M.L.