Hat irgend jemand Erfahrungen mit der sog. unbilligen Härte im Fall Unterhaltspflicht als volljähriges Kind gegenüber den Eltern? Wird man vom Sozialamt bei Weigerung der Zahlung verklagt oder müssen die Eltern das selbst anstrengen? Würde mich freuen, einfach ein paar Erfahrungsbericht und/oder Tipps zu bekommen.
Keine Angst, das Sozialamt regelt alles selbst.
Wenn Eltern Unterstützung brauchen, bekommen sie es vom Sozialamt und dieses fordert dann alles von den Angehörigen zurück. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gruß Werner