Hallo,
Streifrage im Freundeskreis:
Gibt es eine Unterhaltspflicht gegenüber einem/einer Ex-Lebenspartner(in), wenn diese Partnerschaft (nicht Ehe)langjährig bestanden hat?
Danke
Manfred
Nein
Ausnahme: wenn ein Kind (klein oder erhöhter Betreuungsaufwand) zu betreuen ist ( § 1615 l BGB)
Nein
Das ist so nicht richtig. Diese Frage wurde hier schon mehrfach erörtert. In einem früheren Posting hat ein User ein Urteil eines hochrangigen Gerichtes verlinkt, in dem eine Unterhaltspflicht unter engen Bedingungen bejaht wurde. Die Unterhaltsberechtigte war weder krank oder behindert, noch in der Betreuung eines gemeinsamen Kleinkindes.
Ausnahme: wenn ein Kind (klein oder erhöhter Betreuungsaufwand) zu betreuen ist ( § 1615 l BGB)
Das stimmt natürlich.
na, dann her mit dem Urteil, ich lerne gern dazu
Wir reden hier aber nicht von Ausgleichsansprüchen:
http://www.arbeit-familie.de/2011/08/17/ansprüche-na…
Das hat nämlich mit Unterhalt überhaupt nichts zu tun…und es wird explizit nach Unterhalt gefragt, sonst würde nicht die Länge der Beziehung erwähnt werden.
Hallo „Stachus“,
die Ausführungen zu einem Ausgleichsanspruch sind interessant. Danke.
Bei meiner Frage geht es darum, ob nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der eine Partner für den anderen Unterhalt leisten muss - z.B. bei Arbeitslosigkeit, HARTZ IV, o,.ä.
Gruß
Manfred
yepp, und da bleib ich solang bei meinem NEIN bis ich das oben erwähnte Urteil sehe.
Obacht aber mit dem link zum Ausgleichsanspruch: am besten über das Aktenzeichen das ganze Urteil und vor allem die Begründung lesen, das ist relativ speziell und bei weitem nicht allgemein-gültig.
Hallo Stachus
Danke für ergänzende Infos
Manfred
Hallo Nordlicht,
danke für Deine Infos
Gruß
Manfred