Moin,
das diese Frage bar jeder persönlichen (ich, wir, …) Formulierung am besten im Rechtsbrett gestellt werden sollte, ist ja schon gesagt worden.
Aber vielleicht helfen ja auch schon die folgende Seiten weiter:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo…
http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/Navigation/ze… (hier bin ich aber nicht sicher, ob ihr findet, was ihr wissen wollt/ müßt, aber man kann ja im zuständigen Amt nachfragen)
Zudem scheint es so, dass Eltern „nur“ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unterhaltspflichtig sind, danach nur unter bestimmten Umständen, die mir in dem von dir geschilderten Fall nicht vorzuliegen scheinen.
Grüße
PS: zu sagen: „wer in der Erziehung Fehler gemacht hat, hat kein Recht, seine Probleme auf die Allgemeinheit abzuwälzen“ ist nicht grade freundlich, besonders, wenn man nicht weiß, ob die betreffenden Eltern wirklich Fehler gemacht haben. Kinder, bei denen Fehler, die zu so einem Verhalten führen, können sich trotzdem anders verhalten, ein Kind, dass „richtig“ erzogen worde, kann sich trotzdem „falsch“ verhalten. Geschwister, die gleich erzogen werden, entwickeln sich doch auch noch lange nicht gleich!