Unterhaltspflicht gegenüber Kinder

Hallo,
Kann mir jemand sagen, wo man verbindliche Informationen bekommt, bezüglich der Frage: Wie lange ich mein Kind finanziell unterstützen muss??

Die Situation ist diese, dass der Sohn einer bekannten mit 25 Jahren immer noch daheim wohnt, keine Ausbildung und kein Einkommen hat. Jetzt will er ausziehen und setzt seine Eltern mit der Aussage unter Druck, dass sie verpflichtet seien, für sämltliche Kosten aufzukommen.

Wo kann man sich da am besten Informieren??
LG

Hallo

Wo kann man sich da am besten Informieren??

Im Brett ‚Arbeits- und Sozialamt‘, aber unter Beachtung von FAQ 1129.

Er würde dann ja vermutlich Alg II beantragen, und das Jobcenter könnte ja evtl. die Gelder zurückfordern, was ich allerdings eher nicht glaube. Bitte im richtigen Brett informieren. Falls du dort Antworten von z. B. Jadzia Dax bekommst, werden sie höchstwahrscheinlich stimmen. Es gibt da aber auch immer wieder einige, die absoluten Quatsch schreiben, also bisschen abwarten, dann wirst du dir ein Bild machen können.

Viele Grüße

Hallo,

google mal mit den Stichworten „volljährige Kinder; Unterhalt verwirkt“

Wenn er tatsächlich arbeitsresistent ist, dann gibt es für die Eltern auch keinen Grund, Unterhalt zu zahlen.

Das Jobcenter wird die Eltern dann zwar anschreiben, wenn er sich dort die Kohle holt, aber mit einer guten Begründung hat man dann Ruhe.

Für dieses Zitieren der Gründe sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen - es bieten sich im Netz einige wirklich gute Fachleute an.

Die Kosten betragen ca 1 Monatssatz von dem, was man sonst zukünftig vielleicht jahrelang zahlen müsste, wenn man sich nicht wehrt.

Die Reihenfolge der Aktionen lautet also:

  1. Bengel ausziehen lassen
  2. Nerven behalten
  3. Anwalt suchen
  4. Anwalt einschalten, wenn Jobcenter sich meldet
  5. nie zahlen

Gruss
Hummel

Moin!

Ich meine, wenn man die Erziehung derart versaut hat, sollte man die Suppe auch selbst auslöffeln und nicht der Allgemeinheit aufbürden.

M.

Moin,

das diese Frage bar jeder persönlichen (ich, wir, …) Formulierung am besten im Rechtsbrett gestellt werden sollte, ist ja schon gesagt worden.

Aber vielleicht helfen ja auch schon die folgende Seiten weiter:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo…

http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/Navigation/ze… (hier bin ich aber nicht sicher, ob ihr findet, was ihr wissen wollt/ müßt, aber man kann ja im zuständigen Amt nachfragen)

Zudem scheint es so, dass Eltern „nur“ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unterhaltspflichtig sind, danach nur unter bestimmten Umständen, die mir in dem von dir geschilderten Fall nicht vorzuliegen scheinen.

Grüße

PS: zu sagen: „wer in der Erziehung Fehler gemacht hat, hat kein Recht, seine Probleme auf die Allgemeinheit abzuwälzen“ ist nicht grade freundlich, besonders, wenn man nicht weiß, ob die betreffenden Eltern wirklich Fehler gemacht haben. Kinder, bei denen Fehler, die zu so einem Verhalten führen, können sich trotzdem anders verhalten, ein Kind, dass „richtig“ erzogen worde, kann sich trotzdem „falsch“ verhalten. Geschwister, die gleich erzogen werden, entwickeln sich doch auch noch lange nicht gleich!

Fürs PS würde ich gerne mehr als ein Sternchen geben!

xxx
T.

Fürs PS würde ich gerne mehr als ein Sternchen geben!

Ich hab’ noch eins dazugemacht.
Gruß,
Max