… Hallo zum Zeitpunkt der Kindszeugung war ich 13 Jhre alt. Die KIndsmutter hingegen bereits 18 und Volljährig. Kann mir gegenüber eigentlich ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden?
Es wäre super wenn ich da informationen zu dem Thema bekommen könnte, da ich nicht noch ewig Unterhalt zahlen möcht!
Hallo, ich kann dir hier leider nicht helfen.
Was mich stutzig macht, wurde die Kindmutter wegen Verführung Minderjähriger strafrechtlich verfolgt ?
Ob du Unterhalt zahlen mußt, weiß ich nicht.
Gruß Tscho70
Danke erst einmal für die rasche Antwort,
mir geht es keines wegs darum mich vor eventuellen Unterhaltszahlungen zu drücken.
Es ging mir rein um die Rechtlichen Grundlagen die Ansprüche geltend machen.
Ich hatte gehofft das es irgendwo ein Urteil dahin gehend geben könnte. Rein damit ich für mich Klarheit erhalte.
Aber ich Suche nun bereits schon eine ganze Weile zu dem Thema das „WWW“ ab und kann nichts Finden.
Und die Sache mit der Verführung Minderjähriger, war von Behördlicher Seite bis jetzt nie ein Thema. Das wird auch bei jeder Anfrage Meinerseits komplett Ignoriert.