Ein Paar ist seit ca. 7 Jahren geschieden. Der Mann zahlt einen minimalen Betrag an die geschiedene Frau (Versorgungsausgleich).
Jetzt ist der Mann erwerbsunfähig, hat aber keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente, da nicht lückenfrei in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Nun muss der Mann in ein Pflegeheim.
Kann die geschiedene Frau nun zu Unterhalt verpflichtet werden und muss Angst um ihr Erspartes haben?
Denn zwischenzeitlich hat die Frau etwas von ihrem verstorbenen Lebensgefährten geerbt.