Hallo Wissende,
stimmt es, dass mit Harz IV die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern
abgeschafft wird? Zum Beispiel, wenn die Eltern Sozialhilfe erhalten.
Danke und Gruß,
Olli
Hallo Wissende,
stimmt es, dass mit Harz IV die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern
abgeschafft wird? Zum Beispiel, wenn die Eltern Sozialhilfe erhalten.
Danke und Gruß,
Olli
Hallo Wissende,
stimmt es, dass mit Harz IV die Unterhaltspflicht von Kindern
gegenüber Eltern
abgeschafft wird? Zum Beispiel, wenn die Eltern Sozialhilfe
erhalten.
Nein, das stimmt so pauschal nicht. Nur wenn die Eltern über 65 oder voll erwerbsgemindert sind, weil sie dann Leistungen der Grundsicherung erhalten. Die gibt es aber jetzt schon, nicht erst nächstes Jahr. Danach müssen die Kinder nur Unterhalt zahlen, wenn sie mehr als 100.000,- EUR pro Jahr an Einkommen haben.
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb12/s…
Ansonsten bleibt die Unterhaltspflicht weiter bestehen:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb12/s…
Gruß
Nelly
Nachfrage
Hallo Nelly,
im Internet habe ich als Bedingung für die Grundsicherung folgendes gefunden:
„Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, z.B. durch Verschwendung oder Verschenken des Vermögens.“
Heisst das, wenn die Eltern z.B. durch Spekulation auf dem grauen Kapitalmarkt alles inkl. Haus und Alterssicherung verloren haben, dann gilt die Grundsicherung nicht mehr, und die Kinder sind auch unter einem Einkommen von 100000 Euro jährlich unterhaltspflichtig? Das heisst, die Kinder zahlen dann wieder drauf, weil die Eltern fahrlässig mit ihren Finanzen umgehen?
Gruss,
Petra
„Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihre
Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt haben, z.B. durch Verschwendung oder
Verschenken des Vermögens.“
Hi,
die Frage kann ich dir so nicht beantworten. Wenn jemand sein Vermögen innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt hat, muss er die Schenkung gem. § 528 BGB zurückfordern. Was die Verschwendung betrifft, wird das Sozialamt immer im Einzelfall entscheiden, das kann man so allgemein nicht beantworten.
Gruß
Nelly
Hallo Nelly,
danke für die schnelle Antwort. Das mit der Grunderwerbsicherung gilt aber schon
länger, oder? Ich habe allerdings in der Süddeutschen Zeitung gelesen, dass die
Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern mit der Einführung von Harz IV
ganz abgeschafft werden soll. In anderen europäischen Ländern scheint das schon
länger so zu sein - sagte mir vor einiger Zeit zumindest mal ein Anwalt… Und
nu??
Das mit der
Grunderwerbsicherung gilt aber schon
länger, oder?
Grundsicherung heißt das. Die gibt es seit 01.01.2003.
Ich habe allerdings in der Süddeutschen Zeitung
gelesen, dass die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern
mit der Einführung von Harz IV ganz abgeschafft werden soll.
Dieses sogenannte „Hartz“ bezieht sich ja auf Arbeitslose. Wie es da mit der Unterhaltspflicht ist, weiß ich nicht. Ich kann dir nur sagen, wie es laut SBG 12 ist (siehe mein anderes Posting).
Gruß
Nelly