Ich bin getrennt lebender Vater und natürlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Bei meiner Lohnsteuerabrechnung kam jedoch die Antwort zurück, dass ich keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag hätte, da ich ja Kindergeld beziehe. Natürlich ist dem nicht so, da dieses der Mutter des Kindes zugute kommt. Nun habe ich folgenden Artikel gefunden:
Getrennt lebende Eltern haben Anspruch auf jeweils die Hälfte des Kindergelds. Aus diesem Grund haben sie pro Kind einen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen. Die Verrechnung des Kindergeldes erfolgt nach dem Prinzip des „Halbteilungsgrundsatzes“: Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, erhält den vollen Betrag des Kindergeldes. Dafür erhält das Kind einen um die Hälfte des Kindergeldes reduzierten Unterhaltsbetrag von dem Elternteil, der zum Barunterhalt verpflichtet ist. Damit hat der barunterhaltspflichtige Elternteil seine Hälfte am Kindergeld behalten.
Heisst das, da sie ja 2 Kinder hat (eines von mir), ergo für jedes Kind 184,00€ Kindergeld bezieht, ich von unserem gemeinsamen Kind 92,00€ zu erhalten hätte - sprich: Ich von meiner Unterhaltspflicht von 132,00€ die 92,00€ abzuziehen hätte und ihr nur 40,00€ zu überweisen habe?
Danke für die Hilfe