Unterhaltspflicht nach abgeschlossener Ausbildung wenn man bei den Eltern wohnt?

Mein Gott, ihr habt Vorstellungen. Nach der Ausbildung hat die Mutter ihren Teil erfüllt und sie soll sich einen Job suchen, wenn sie nicht übernommen wird.

Hallo,

im Unterhaltsrecht bin ich kein Experte.

Wenn sie eine betriebliche Ausbildung gemacht hat, hat sie für 12 Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur. Die Krankenkassenbeiträge zahlt auch die Arbeitsagentur. Wichtig ist, dasss man sich nach der Abschlussprüfung sofort dort meldet.

Gruß

RHW

Hallo. Sobald sie arbeitslos ist muss sie zum Amt. Die Unterhaltsverpflichtung erlischt bei Beendigung der Berufsausbildung bzw. nach dem vollendeten 25. Lebensjahr. Ausserdem wird die Mutter vermutlich ein geringeres Einkommen haben da sie Alleinverdienerin ist. Also unbedingt eine Arbeitsstelle suchen oder aber zum Amt.

Hallo,

jetzt zum letzten Mal.
Der Lehrer würde besser seinen Job aufgeben. Von der Wirtschaft hat der keine Ahnung.
Chefs wollen immer die eierlegende Wollmilchsau. Die ist mir noch nicht begegnet. Oder anders gesagt:
Leute nicht älter als 20 mit Studium und 30 Jahren Berufserfahrung.
Gibt es auch nicht.
Also müssen sie nehmen was sie bekommen. Junge Leute, die Berufserfahrung noch sammeln müssen und alte Leute, die viel Geld kosten.
Am besten sind die Unternehmen aufgestellt, in denen junge Dynamik auf altes Wissen trifft.
Diese Weisheit haben auch andere Chefs.

Viel Erfolg

Soweit ich informiert bin, verlangt das Amt immer die Angaben der Eltern, auch wenn die Tochter nicht mit im Haushalt lebt. Da das Amt immer erst dann zahlt, wenn kein direkter Verwandter des ersten Grades (Eltern, Geschwister, Kinder) die Person (mit-)versorgen kann. Das ist was anderes bei Arbeitslosengeld, aber bei Hartz4, bzw. Sozialhilfe versucht das Amt immer die Last auf andere abzuwälzen. Arbeitslosengeld bekommt sie aber nicht, da muß sie erst 12 Monate einbezahlt haben. Was die Bedarfsgemeinschaft betrifft, so wird sogar bei nichtverheirateten Paaren, die in einem Haushalt leben, die Angaben verlangt und wenn dann behauptet wird, „wir sind nur eine WG“, kommt der Hausbesuch und schlimmstenfalls die Strafanzeige wg. Betrugsversuch. Kinder bei ihren eigenen Eltern im Haushalt, eine eigene Bedarfsgemeinschaft … das geht nur, wenn die Tochter z.B. in einer abgeschlossenen Einliegerwohnung extra wohnen würde.
Gruß Tscho70

Das versteh ich jetzt aber nicht, wenn Ihre Mutter Ihr doch nach abgeschlossener Erst Ausbildung nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist wie hier des öfteren geantwortet wurde, wieso will das Amt dann gucken ob Ihre Mutter Sie mit versorgen könnte wenn Ihre Mutter dazu doch nicht mehr verpflichtet ist? Versteh ich jetzt nicht so ganz :confused:

Ist nicht mein Gebiet.

Sie muss rechtzeitig (einige (?) Wochen vorher) zum Arbeitsamt gehen.

Hallo , das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
1.Unterhaltspflicht : Eltern sind dem Kind unterhaltspflichtig, das Kind kann das sogar übers Gericht geltend machen. (Hier spielt das Sozi-Amt nicht mit)
2. eine Person in Deutschland kann sich aus eigenen Mitteln nicht ernähren (Person über 18 Jahre / Person hat nun keinerlei Anrecht auf Unterhalt von einer anderen Person) ; diese Person geht zum Sozi-Amt und beantragt Hartz4. Das Amt will so wenig wie möglich zahlen und da von gesetzwegen Personen ersten Grades in Deutschland ihr Leben lang gegenseitig verpflichtet sind, falls das Einkommen hoch genug ist, die bedürftige Person zu unterstützen, will das Amt erst prüfen, ob die Mutter das Kind vom Einkommen der Mutter mit versorgen kann.
Das gilt übrigens auch Kinder zu Eltern, wenn z.B. Eltern im höheren Alter arbeitslos werden, das eigene Kind ein gutes Einkommen hat, kann es sein, daß das Kind seine Eltern unterstützen MUSS.
Anderes Beispiel, Elternteil wird pflegebedürftig. Die Pflegekosten müssen dann auch u.U. von den Kindern getragen werden…
Gruß Tscho70

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.

Die Freundin wird erst mal jede Art von Arbeit annehmen muss. Also auch weit unter ihrer Qualifikation. Das können Mutter und Amt verlangen.

Gruß