Hallo, ich hätte da mal wieder eine Frage an euch Diesmal für eine Freundin, da ich eine eigene Wohnung habe und mich zu dem Thema nicht so wirklich auskenne konnte ich Ihr da so nicht weiterhelfen
Also es geht um folgendes, meine Freundin ist 23 und wohnt noch bei Ihrer Mutter (Vater bereits verstorben), im Winter schließt Sie die Ausbildung ab, was steht Ihr nach der Ausbildung an Geld zu wenn Sie wirklich Pech hat und keine Arbeit findet? Ist Ihre Mutter Ihr noch zu Unterhalt verpflichtet oder muss Sie dann zum Amt? Vielleicht wisst ihr ja mehr
LG
Hallo,
Also mit Unterhalt wird es nix, da sie ja schon eine Ausbildung hat, sie kann dann nur Arbeitslosengeld beantragen…anschliessend Hartz 4
Lisa
Hallo,
sie hat dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, ca. 60% vom Netto, ggf. Aufstockung durch Hartz.
Hallo,
wenn Deine Freundin die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, dann ist sie auf sich gestellt. D. h. Die Mutter ist nicht mehr Unterhaltspflichtig und die Halbwaisenrente entfällt.
Wenn Deine Freundin richtig Pech hat, und im Anschluss keine Stelle findet muss sie zum Jobcenter. Dort bekommt sie ersteinmal Arbeitslosengeld. Die helfen aber auch bei der Jobsuche.
Viel Erfolg für Deine Freundin
also sie verdient 520 € brutto jetzt im letzten Jahr, da sind 60% nicht viel würde Ihr denn Arbeitslosengeld und aufstockend Hartz 4 zustehen auch wenn Sie noch zuhause wohnt oder müsste Ihre Mutter dann die Anträge für Sie stellen weil Sie noch keine 25 ist ?
ja das Kindergeld und Halbwaisenrente für Sie weg fällt nach der Ausbildung das wusste Sie, deswegen hat Sie ja so eine Angst nachher mit nichts da zustehen, zu mal die Lehrer Ihr wenig Hoffnung machen direkt nach der Ausbildung was zu finden, macht Sie schon ganz verrückt
Das netto ist ausschlaggebend, nicht das brutto. Das mit den Anträgen hängt davon ab, ob sie z.b. Miete zahlt. Ggf. kann auch ein Wohngeldantrag gestellt werden. Eventuell wird unter Umständen auch das Kindergeld weiter gezahlt. In welchem Bereich ist denn die Ausbildung?
Manchmal frage ich mich, wieso manche Leute Lehrer werden.
Sie soll sich mal nicht verrückt machen lassen. Ich glaube mal nicht, dass die Mutter ihre Tochter nach der Ausbildung vor die Tür setzt.
Zudem steht Deiner Freundin immerhin Arbeitslosengeld I zu.
Sie soll sich bewerben was das Zeug hält. Vielleicht kann sie sogar im Ausbildungsbetrieb bleiben. Sie soll mal mit ihrem Ausbilder reden. Manchmal übernehmen die Ausbildungsfirmen noch für ein 1/2 oder 1 Jahr. Oder mal mit Kunden/Lieferanten ihres Chefs reden. Die suchen ja auch Leute.
Vielleicht hilft Deiner Freundin folgende Geschichte:
Ein paar Tage vor meiner Abschlussprüfung sagte mein Ausbilder zu mir: „Ich weiß gar nicht, warum ich dich zur Prüfung schicke. Du bestehtst die eh nicht. Die Prüfungsgebühr kann ich mir sparen.“
War nicht so toll, mit dieser Ansprache in die Prüfung zu gehen.
Ende der Geschichte war:
Ich habe als Einziger aus dem Betrieb die Prüfung bestanden und bin seit 22 Jahren selbstständig.
Soviel zu den Prophezeiungen mancher Lehrer und Ausbilder.
Leider leben manche Lehrer nach dem Motto: morgens habe ich recht und mittags frei.
Auf solche Sprüche darf man nichts geben.
Und sollte Deine Freundin durchfallen, muss sie mit ihrem Chef sprechen und dem ganz klar und unmissverständlich sagen, dass sie noch ein 1/2 Jahr dranhängen möchte. Der Ausbildungsbetrieb ist dann verpflichetet sie noch 1/2 Jahr weiter auszubilden.
Und in dieser Zeit bekäme sie noch Kindergeld und Halbwaisenrente.
Jetzt aber bitte nicht extra durchfallen!
Nur Mut und viel Erfolg
Eltern brauchen nur eine Ausbildung Unterhalt zahlen, danach muss das Kind für sich selber sorgen, also arbeiten gehen. Wenn Sie bei der Arge gemeldet ist (das muss sie dann), dann wird sie schnell arbeitet haben, denn die Zeitarbeitsfirmen brauchen immer Kräfte, die man auch nicht ablehnen darf, auch wenn man diese dringend abschaffen müsste, Dieses wirdjedoch nicht passierer, denn so günstig kommen die nicht mehr an Arbeitskräfte.
Gruss
Also Netto bekommt Sie ca. 420€ raus und zahlen tut Sie zuhause 80 € vom Kindergeld quasi als Miete, aber einen richtigen Mietvertrag hat Sie mit Ihrer Mutter nicht, müsste der dann gemacht werden? Essen und alles andere was man so braucht muss Sie sich selber kaufen von Ihrem Geld.
Hallo Teddy0511, Unterhaltspflicht endet mit dem Abschluss der ERSTEN Ausbildung, es sei denn, nach dieser wird eine auf dieser Ausbildung aufbauende weitere Ausbildung gemacht. Sollte also das Mädel fertig sein und auf Jobsuche gehen, keinen Job finden, wohnt aber noch bei der Mutter, ist die Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig. ABER da sie bei der Mutter lebt, wird bei Beantragung von Hilfe vom Amt das Einkommen der Mutter berücksichtigt.
Daran muss gedacht werden. Sollten sich Mutter und Tochter klar sein und am Besten vor dem Weg zum Amt darüber sprechen.
Gruß Tscho70
Nein nein durchfallen wird Sie nicht, im Gegenteil Sie verkürzt damit Sie schneller mehr Geld verdienen kann als in der Ausbildung Obwohl Sie mittlerweile nicht mehr sicher ist ob verkürzen richtig war wenn Sie jetzt an die ganzen Probleme denkt die nach der Ausbildung vielleicht auf Sie zukommen wenn Sie Pech hat -.- Ihre Mutter würde Sie auch auf keinen Fall vor die Tür setzen, Sie könnte da auch Mietfrei wohnen zur Not aber für alles andere müsste Sie selbst Geld aufbringen das sitzt nicht dran
Aber wie sieht das denn aus, Sie hat ja auch schon ein bisschen im Internet gesucht und hat da gelesen dass man wenn die Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind diese auch nicht dazu verpflichtet sind irgendwas von sich Preis zu geben sprich Einkommen etc. beim Amt weil Sie alleine auch zuhause eine eigene Bedarfsgemeinschaft für sich bilden kann, stimmt das dann garnicht ? Ich mein ich kenn mich da nicht aus und konnte Ihr deswegen dazu auch nichts sagen, Sie erzählte mir nur davon dass Sie sowas gelesen hätte
Wieso soll sie denn keine Arbeit finden, wenn sie so gut ist, dass sie verkürzen kann. Das ist doch quatsch!
So einen Lehrer sollte man der Schule verweisen!!!
Deine Freundin soll sich nicht verrück machen (lassen). Die findet Arbeit. Ganz schnell. Da bin ich mir sicher.
Wie gesagt. Wenn es nicht sofort mit einem Job klappt bekommt sie immerhin ALG !.
Das sollte sie beim Jobcenter vorsorglich schon einmal beantragen. Wenn sie es dann doch nicht benötigt reicht ein Anruf dort, mit dem Hinweis, dass sie Arbeit hat. Dann hat sie ja Geld für die Bedürfnisse des Lebens.
ja dasselbe sagte ich Ihr auch, bis dato war Sie sich auch sicher schnell was neues zu finden doch dann kam der Lehrer und meinte halt auch wenn man gut ist kann man sich heutzutage nicht sicher sein sofort etwas zu bekommen da die meisten Chefs wohl gerne junge Leute mit vielen Jahren Berufserfahrung hätten und diese gibt es nicht also hat man da schlechte Karten so hat er Ihr das gesagt Und jetzt hat Sie halt doch bisschen Angst und fragt sich was wäre wenn
Den würde ich dann machen, dann Wohngeldantrag stellen, wichtig auch, jetzt schon arbeitssuchend melden und Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, damit es keine Verzögerungen gibt.
Kann Sie diese Anträge denn alleine stellen oder muss das Ihre Mutter für Sie tun weil Sie noch unter 25 ist ?
Das kann sie alleine machen.
nach Beendigung einer Erst-Ausbildung steht Ihr kein Unterhalt mehr zu.
mfg
also wenn die Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig ist, muss die Mutter auch nicht mit Ihr zum Amt und Sie muss auch nichts offen legen versteh ich das so richtig ?