Unterhaltspflicht nach einem Jahr

… eingetragener lebenspartnerschaft ?

Hallo Zusammen,

ich werde irgendwie aus den Paragraphen nicht schlau.

Meine Frage sieht wie folgt aus: Bin ich Unterhaltspflichtig nach knapp einem Jahr eingetragener Lebenspartnerschaft ?

Hintergrund meiner Frage ist das ich mich von meiner Frau getrennt habe. 8 Jahre zusammen, 1 Jahr verheiratet. Da sie keinerlei Einkommen hat und ich seit 4 Jahren knapp Alleinverdienerin bin, trage ich sämtliche Kosten für unserer beiden Lebensunterhalt. Das heißt, ich zahle ihre wie auch meine Schulden (auch die vor der Ehe und nicht durch unser zusammen Leben entstanden sind) Miete, Telefon, Strom zahle ich jeden Monat. Ihre Termine beim Arzt, Krankengymnastik, Krankenhausaufenthalte, Reha-Aufenthalte, Medikamente… egal was … alles wird von mir getragen… mein Einkommen liegt bei 1670 netto mtl.

Muss ich nach wie vor für alles einstehen ?

muss ich Unterhalt zahlen und wenn ja wie hoch ungefähr? Kriege kein vernünftiges Berechnungs- Beispiel hin.

benötige dringend Rat…

mfg

schnuffelchen