Unterhaltspflicht nach SGB XII

So wie Kinder für pflegebedürftige oder mittellose Eltern (teil)-aufkommen müssen,so müssen Eltern für mittellose Kinder oder Kinder mit sozialhilfe aufkommen. Die Höhe des Satzes weiss ich leider nicht. Ist wohl Einkommensabhängig. Es spielen auch Kapitalversicherungen etc. eine Rolle.

Hallo! Unterhaltspflichtig sind die Verwandten in erster linie schon. Wenn Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, aus gründen der Krankheit oder Behinderung, dann werden die nächsten Verwandten herangezohgen. Der Selbstbedarf muß dann noch errechnet werden. So zwischen 1500,- und 1150,- euro. Bin da aber nicht sicher. Viel Glück

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.

Die Unterhaltspflicht könnte hier bestehen, wenn das Kind z. B. wegen einer Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kann.

Evtl. gilt hier der Selbstbehalt für Verwandtenunterhalt. Der wäre pro Monat 1.600 Euro plus die Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens.

Gruß