Unterhaltspflicht nach SGB XII

Hallo zusammen. Ich beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt. Hieß wohl früher Sozialhilfe. Ich bin Frührentner und ziehe demnächst um. Die Sachbearbeiterin in meiner neuen Stadt meinte es kann möglich sein das mein Vater Unterhalt zahlen muss, die Grenze jedoch recht hoch sei. Wie hoch ist die Grenze und wieso sollte er überhaupt zahlen? Ich werde ja auch schon 33. Danke schonmal.
LG

Hallo Reprisal (heißen Sie wirklich so?),

es tut mir leid, dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Meine Kenntnisse und Erfahrungen erstrecken sich auf den Unterhalt von Eltern gegenüber ihren Kindern…

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß er Unterhalt zahlen m u s s …

Nur dann, wenn Sie das von ihm fordern, und auch nur dann, wenn Ihnen Ihr Geld nicht reicht und der Staat Ihnen nix mehr weiter dazuzahlt …

Ich kann nur raten, sich mit dieser Frage gut vorbereitet von einem Anwalt beraten zu lassen. Die 190 EUR, die wie ich weiß, eine Erstberatung kostet, sollte das wert sein.

Suchen Sie sich einen Anwalt über www.anwalt.de

Viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas

Hallo,
selbst wenn Sie 60 Jahre sind und Ihr Vater 90, er ist Ihnen immer zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Anders herum… Ihr Vater 65, Sie 33 jahre und Ihr Vater bezieht Harz4, dann müssen Sie auch für Ihren vater bezahlen.
Dieses Gesetzt gibt es schon immer, selbst wie es noch Sozialhilfe hieß. Vor 25 Jahren wurden wir jedes zweite Jahr vom Sozialamt überprüft (da mein Schwiegervater Sozialhilfe bekam).
Damals war der Satz noch weit höher, den man frei hatte. Als Familienvater mit zwei Kinder haben wir nie bezahlen brauchen, aber alle zwei Jahre immer wieder die gleichen Unterlagen einreichen… ich fand es zum Kotzen! *wenn ich das mal so sagen darf*
Alles, vom Kindergarten , über Lohnabrechnungen, Kredite, Miete und und und …immer wieder von den letzten zwei Jahren alles zusammen suchen fand ich einfach nur …! Zumal man die Unterlagen ja auch selber für jeden Antrag braucht. Ist aber leider so, da werden wir in unserem Leben nichts mehr dran ändern. Vor 25 Jahren kamen auch nur die männlichen Vor- oder Nachfahren dran, Heute muss auch Mutter und Tochter zahlen. Die Gesetze werde eher strenger als offener. Das dieser Scheiss Familien auseinander bringen kann, dass ist denen egal. Heute muss man leider schon dran denken… nur ein Kind… , denn ich bin bis an mein Lebensende dafür verantwortlich. Ist leider „Deutsches Recht“.

Hallo,
mit 33 Fruhrentner?
Das mit dem Unterhalt hängt u.a. vom Einkommen ab.

Oh mein Gott. Jetzt mal angenommen er hat zuviel Rente. Muss er mir dann meine „Sozialhilfe“ zahlen? Und wenn ja , im vollen Umfang oder nur anteilig xx %? Danke Mein Vater kommt auf gut 2000,- Rente. Danke

Ich heiße nicht reprisal:wink: Bin aber gerne anonym unterwegs. 190,- für ne Rechtsberatung find ich schon teuer. Da warte ich doch lieber bis tatsächlich was kommt.o Danke

Hallo,
Wenn man Fruehrentner ist, bekommt man Fruehrente, plus evtl. mietzuschuss. Warum bekommst du Hartz 4???

Lisa

Ich bekomme doch kein Hartz4. Ich bekomme Hilfe zum Lebensunterhalt. Ist das gleiche in grün, nur eben nach SGB XII. Das witzige ist ja. Bekommt man Hartz 4 ist niemand unterhaltspflichtig, bei der Hilfe zum Lebensunterhalt schon. Wo ist die Höchstgrenze was an Unterhalt zu zahlen ist?

ist der Vater verheiratet? Muss er eine Immobilie abzahlen. das muss man alles berücksichtigen. Wenn er nur eine kleine Miete zahlen muss und nicht verheiratet ist (er ist seiner Ehefrau nämlich auch Unterhaltspflichtig. Sollte Ihre Mutter allerdings auch eine Rente beziehen, so wird diese auch angerechnet als Einkommen. auch Ihre Mutter ist Ihnen unterhaltspflichtig. Ist Ihr Vater nicht verheiratet und hat eine Wohnung wird er wohl ans Zahlen kommen, aber ich weiss ja nicht ob er verheiratet ist (wenn ja, mit Ihrer Mutter?)
Hat diese auch eine Rente? Das sind alles Fragen, die berücksichtigt werden.

Hi
Muss ich mich auch schlau machen…melde mich morgen…

Lisa

Meine Eltern sind geschieden und beide Rentner. Da mein Vater noch Rente an meine Mutter zahlt, kommt jeder auf etwa 1800,-€ Meine Mutter ist Witwe und, bekommt Witwenrente und wohnt zur Miete. Ich hab aber auch noch einen Halbbruder der bei meiner Mutter im Haushalt wohnt. Mein Vater lebt allein und hat ein Haus welches noch abgezahlt wird. Ich hoffe das reicht. Danke

Das ist komisch. Wieso kommen die denn dann erst jetzt und nicht schon vor Jahren? Mein Vater denkt glaub ich, ich wär auf die Idee gekommen das Sozialamt zu fragen ob mein Vater nicht Unterhalt zahlen darf. Dem war definitiv nicht so. Und wo liegt die Grenze, da beide jeweils Ca. 1800,-€ Rente haben.

beide müssen alles beim Amt vorlegen. Ihre Mutter wird kaum zahlen müssen, da noch ein Kind (wenn nicht arbeitet, unter 18J.) bei ihr lebt.
Bei Ihrem Vater kommt es auf die Ratenhöhe an.
Leider meinen immer viele, sie wurden darauf aufmersam gemacht, aber dem ist nicht so. Mein Mann hatte zu seinem Vater keinen Kontakt und war stinksauer, wenn alle zwei Jahre diese blöde Befragung kam. Wie hoch der Freibetrag ist liegt immer bei der Bearbeiterin (ich glaube nicht das es da eine fest geschriebenen Betrag gibt, da auch die Kredite abgezogen werdenMan muss die ganzen Nebenkosten abziehenund bei einem Kindesunterhalt bei einem unter 18 jährigem Kind liegt dann der Freibetrag bei 1150Euro.Wenn ihr Vater also noch einen Betrag für Haus abbezahlt hat, wird er nicht zahlen müssen. 1800 Euro frei wird er nicht haben, dann muss er zahlen. Es ist wirklich so, dass einige Bearbeiter alles anerkennen und der andere erkennt es nicht an. Das ist Deutschland! Wir haben es am eigenem Leib erfahrenbeim Jugendamt. Da ich zum zweitem Mal verheiratet bin und mein jetziger Mann ein Kind aus erster Beziehung hat, wurde der Unterhalt für dieses Kind wegen der besseren Steuerklasse und meiner beiden Kinder (die er auf seiner Steuerklasse hatte) sofort um 50 Euro höher gesetzt!! Da fragt man sich was das soll. Nimmt das Geld bei meinen Kindern weg und gibt es einem anderem. Da sind wir gegen an gegangen mit einer Dienstaaufsichtsbeschwerde, aber da kam nichts bei rum. Schriftlich erhilten wir sogar die Antwort, dass jeder Bearbeiter das selber berechnen kann wie er es will, ob er es anerkennt, oder nicht. Da fehlen einen alle Worte.

weil da ein Bearbeiter keine Lust hatte und der andere es zu genau nimmt.

Hallo reprisal,

ob Sie die 190 EUR ausgeben wollen oder nicht, das müssen Sie selbst entscheiden. Wohl wahr.
Meine eigene Erfahrung und auch die Erfahrung hier aus der Plattform sagt mir aber, daß sich die 190 EUR rechnen. Geht ja meist um Geld, das man bekommen kann oder (nicht mehr) bezahlen will …

Und was "Bin aber gerne anonym unterwegs … " betrifft: Die Plattform hier ist anonym genug, so daß man wenigstens mit dem Vornamen arbeiten kann.
Wäre nett gewesen.
Bei Ihnen ja nun vielleicht gerade nicht, aber bei anderen Anfragen müssen die Fragesteller so viel von sich preisgeben, damit man eine fundierte Antwort schreiben kann, da spielt ein Vorname nun wirklich keine Rolle.

Mit "Bin aber gerne anonym unterwegs … " kann man es auch übertreiben.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,
Gehen Sie mal auf die Homepage vom Rechtsanwalt Christian Keller…fachanwalt fue sozialrecht…da steht einiges…wenn sie das nicht finden,bitte melden

Lisa

Hallo,
grundsätzlich muss erst einmal gesagt werden, dass Verwandte in gerader Linie, also Eltern- Kinder, Kinder - Eltern
zum Unterhalt nach dem BGB (bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet sind.
In Ihrem Fall ist die Unterhaltspflicht Ihrer Eltern sicherlich eingeschränkt.
Die Gründe dafür liegen darin, dass Sie unverschuldet Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen. Sie erhalten Erwerbsunfähigkeitsrente (wegen Krankheit) und eine Aufzahlung nach dem SGB XII.
Sollten Ihre Eltern von der Sozialbehörde tatsächlich zum Unterhalt für Sie, herangezogen werden, empfehle ich Ihren Eltern einen Einspruch einzulegen und gegebenenfalls beim Sozialgericht gegen diese Entscheidung zu klagen.
Das ist für Ihre Eltern kostenlos und ein Anwalt ist auch nicht nötig.
Ich empfehle Ihnen und dann evtl. auch Ihren Eltern Miitglied beim VdK ( Beitrag mtl 5,00) € oder einem anderen Sozialverband zu werden.
Der Beitrag wird von vielen Sozialhilfeträgern bei der Berechnung der mtl. Hilfe berücksichtigt.
Leider weiß ich den Freibetrag bei der Unterhaltsberechnung nicht genau. Der Betrag wird für jeden einzelnen Unterhaltspflichtigen individuell berechnet. Der Betrag dürfte aber für einen Alleinstehennden bei ca.
1200 -1500 € liegen.
mfg

das weiss ich leider nicht

hallo reprisal,
dein Vater muß dir nicht Unterhalt zahlen, sondern (wenn er finanziell kann) „Hilfe zum Lebensunterhalt“, sprich alle Personen in erster Linie = Eltern zu Kinder, Kinder zu Eltern, Geschwister untereinander sind ihr Leben lang zur „Hilfe“ verpflichtet. Das mußt aber nicht du „einfordern“ oder berechnen, das muß das Amt machen, da die dadurch dann weniger bezahlen müssen. Lass dich genau beraten aufm Amt, dazu sind die verpflichtet.
Gruß Tscho70

Hallo,das wäre mir auch sehr neu,wenn die Eltern mit 33 noch mal Unterhaltspflichtig werden.
Würde mir einen Anwalt nehmen,Erstberatung ist nicht so teuer.