Unterhaltspflicht neue Familie

Ich hab ein Problem mit dem Unterhalt meines Ex Mannes. Wir sind seit 5,5 jahren getrennt und bis dato haben wir nie einen cent bekommen weil der Herr nicht in der lage ist eine Arbeit zu finden (2 abgeschlossene Berufe) Vor 3 jahren hatte er die glorreiche Idee die 3. Umschulung zu machen um den Kinder dann den Unterhalt zahlen zu können. Nun wäre es entlich soweit. Schön ab mitte 2011 wären wir entlich von Ämtern befreit.Verdiene leider nicht so viel um für uns 3 aufzukommen. Aber mehr als 30 std kann ich auch nicht arbeiten weil ich dann auch noch zwei besondere Kinder habe. Nix ist. Er fällt durch die Prüfung und ein Geschwisterchen ist nun entlich auch unterwegs. Meine Frage wäre nun, kann ich irgendetwas tun um den Herren mal zu Verantwortung zu ziehen??? Kann man Ihn nicht zum Arbeiten zwingen? Ich sehe es schon als Vorsetztlichen Betrug! Kümmern tut er sich um seine Kinder nur so wie er Zeit und Lust hat den. Umgang hält er nicht regelmäßig ein. Geld scheint er aber zu haben 3 Wochen Nordsee mit neuer Familie neues Auto und PC ein AZUBI kann sich das definitiv nicht leisten und seine Freundin hat nur eine Teilzeitstelle und auch einen Sohn. Mir sind jetzt noch die Gedanken gekommen wenn er mal alt ist und bis jetzt noch nie richtig gearbeitet hat sind doch unsere Jungs doch sicher ihm gegenüber unterhaltspflichtig oder??? Wie krank ist das dann? Danke für zuhören und hoffe auf Tipps für Gerechtigkeit

guten morgen ,

so hart das auch ist ,aber machen kannst du nicht viel ausser den unterhalt vor gericht einzuklagen und dann steht noch in den sternen ob du wirklich unterhalt bekommst …egal was dein ex macht unterm strich zählt immer das einkommen was er monatlich hat und davon musst du auch noch den selbstbehalt abziehen -und wenn jetzt noch ein kind unterwegs ist wird dieses kind ja auch noch berücksichtigt !

früher war es so das die erstgeborenen auch vorrangigen anspruch auf unterhalt hatten und jetzt haben sie das unterhaltsgesetz so geändert das alle kinder den gleichen anspruch haben !
des weiteren haben sie die selbstbehaltsgrenze angehoben …

und da man in deutschland kaum noch möglichkeiten hat sich sich ein vernünftigen lohn zu erarbeiten siehts vermutlich schlecht aus !

den unterhalt musst du daher vor gericht einklagen (entweder mit hilfe vom jugendamt oder einem anwalt ) das läuft dann über die sogenannte prozesskostenbeihilfe …somit bezahlst du maximal 10 € an die gerichtskasse !

der richter wird das einkommen prüfen und die unterhaltshöhe per „titel“ festsetzen …mit diesem titel kann das jugendamt dem vater dann auf die füsse treten !

lieben gruss nancy

(ps: wenn ein titel besteht kann dieser auch bis zu 30 jahren gefordert werden und auch gepfändet werden )

Hallo Sika

leider kannst du nix anderes tun.Wenn er es nicht auf die Reihe bekommt einer geregelten Arbeit nach zu gehen.Man kann ihn auch nicht zur arbeit zwingen.Bekommst du Unterhaltsvorschuss ?Hast du beim zuständigen Jugenamt eine Beistandschaft beantragt ? Die kümmern sich um solche Sachen.Hatte ich bisher auch habe aber diese beendet,weil das Jugendamt hier nicht aus den Puschen kommt.Ich habe meine Angelegenheit einer Anwältin übergeben.Ich hole mir jetzt über´s Familiengericht einen Unterhaltstitel.Wenn ich den habe kann ich ihm das Konto pfänden lassen oder den Lohn.Denn mein EX-Mann hat auch angeblich kein Geld um seinen Kindern den angemessenen Unterhalt zu zahlen.Kann aber sich neue Möbel und nen 3 Wöchigen Urlaub leisten.Das hab ich alles bei meiner Anwältin angegeben.Dieser Titel steht dann auch in der Schufa drin und zwar so lange wie er für die Kinder Unterhaltspflichtig ist.Das heisst er bekommt nix mehr auf Pump.Da ich wieder geheiratet habe und wir beide arbeiten gehen bekommen wir keinerlei finanzielle Hilfe/Unterstütung vom Staat (Wohngeld,Kinderzuschlag etc).Wenn dann bald noch ein weiteres Kind kommt ist das wieder ein Argument um nicht zu zahlen.

LG Sandra

Hallo,

selbsteverständlich steht Deinen Kids, neben dem Kindergeld, Unterhalt zu. Die Höhe ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 hinterlegt. Einfach mal dananch googlen.

Da Dein Ex von irgendwas leben muß, auch wenn er SBGII Leistungen bezieht würde die JobAgentur den Unterhalt der Kids zahlen. Du hast verschiedene Möglichkeiten die Zahlungsfähigkeit des Ex prüfen zu lassen:

  1. Das Jugendamt übernimmt die Beistandschaft der Kids. Es prüft die Zahlungsfähigkeit des Kindesvaters. Es fordert den entsprechenden Unterhalt ein. ggf. Wird ein Pfändungstitel erwirkt.

  2. Du gehst zum Famliengericht um dort einen Beratunsschein für einen Anwalt deiner Wahl zu beantragen. So kostet dich die anwaltliche Unterstützung nix. Dieser prüft wie die Beistandschaft die wirtschaftlichen Verhältnisse des kindesvaters und erwirkt beim Famliengericht ebenso einen Titel.

Viel Erfolg!

Gruß blackdaniel

Hallo,

wenn die Jungs genug verdienen müssen sie evtl. für den Vater mal Elternunterhalt bezahlen.

Ansonsten zur Beistandsstelle des Jugendamtes und die sollen sich kümmern, dass er Unterhalt bezahlt.

Gruß

Hallo Sika,

du solltest dir einen Anwalt nehmen und den Unterhalt titulieren lassen.

Gruß,DC