Unterhaltspflicht oder Bafög?

Unser Sohn hat einen Ausbildungsweg „Schule-Lehre-Fachabitur-Studium“ genommen.
Er ist noch beim Studium und hat kein Bafög erhalten, da wir laut Amt zuviel verdient haben.
Nun wird er in 2 Monaten 25 Jahre alt (kein Kindergeld mehr) und müsste sich komplett selbst versichern (Krankenkasse,Rente usw.).
Sind wir weiter Unterhaltspflichtig oder hat er Anspruch auf Bafög oder Elternunabhängiges Bafög ?
Die Kosten für die Ausbildung steigen durch Selbstversicherung immer weiter und unsere Kosten bestehen auch (Hausfinanzierung usw.).
Danke für die Antworten im voraus.

Hallo!

Bisher fällt dein Sohn unter die Regeln des elternahbhängigen Bafögs. Daraus wird aber nicht plötzlich elternunabhängiges Bafög, nur weil er 25 wird!

Ansonsten funktioniert Bafög im Grunde so:
Falls euer Sohn bei euch wohnt, stehen ihm pro Monat 451€ zu, die ihr im zahlen müßtet. Ihr wiederum habt ein gewisses Einkommen, von dem einige Freibeträge abgezogen werden. Vom Rest dürft ihr die Hälfte behalten, von der anderen Hälfte müßtet ihr eurem Sohn diese 451€ bezahlen.
Wenn diese andere Hälfte aber nicht ausreicht, zahlt der Staat den Rest. das ist dann „das Bafög“.

Daß ihr noch andere Verbindlichkeiten wie nen Hauskredit habt, interessiert das Bafög dabei nicht.

Dein Sohn muß sich demnächst selbst krankenversichern, aber als Student bekommt er das bis 30 recht günstig für um die 70€/Monat. (Rentenversicherung benötigt er jedoch nicht zwingend!) Gleichzeitig steigt sein Bedarf von 451€ um 86€ Versicherungszuschlag auf 537€.

Das Kindergeld wird an keiner Stelle des Bafögs berücksichtigt, dessen Wegfall wird völlig ignoriert.

Im Prinzip habt ihr kaum Möglichkeiten. Schaut nochmal in den letzten BaFög-Bescheid, wie groß diese zweite Hälfte ist. Sie war bisher größer als 451€, aber ist sie auch größer als die neuen 537€? Wenn nein, würde dein Sohn dann ein paar Euro Bafög bekommen.

Die andere Sache ist, daß sich das Bafög immer nach eurem vorletzten Jahreseinkommen richtet. Wenn das aktuelle Einkommen deutlich niedriger ausfällt (einer von euch ist in Rente gegangen oder so), kann man nen Antrag stellen, daß das aktuelle Gehalt berücksichtigt wird.

Also: Alles in allem ist nur die Frage, ob ihr nach der Bafög-Rechnung die zusätzlichen 86€ auch zahlen könntet, oder nicht.

Hallo Udo,

habt ihr schon abgecheckt ob euer Sohn evtl. elternunabhängiges Bafög erhalten kann?
Ihr als Eltern seid nur für eine (!) Ausbildung unterhaltspflichtig.

Zitat:
"Elternunabhängiges BAföG gilt besonders dann, wenn es sich bei dem Studium bereits um die zweite Ausbildung handelt und Deine Eltern nicht mehr verpflichtet sind, Unterhalt für Dich zu zahlen. Das geschieht aufgrund der Tatsache, dass die Unterhaltspflicht nicht mehr relevant ist, wenn Du nach mehr als zwei Jahren nach Deinem Ausbildungsabschluss dein Studium beginnst und zudem Dein Studium in eine ganz andere Richtung als Deine Ausbildung geht. "

Wer in diesen Sonderfall „Keine Unterhaltspflicht und kein elternunabhängiges BAföG da Eltern zu viel verdienen“ reinfällt muss sein Bafög allerdings meist erstreiten.

Grüßle,
Tinchen