Unterhaltspflicht ohne Einkommen bei Sabbatical

Meine geschiedene Partnerin wird im nächsten Jahr ein freiwilliges 6-montatiges Sabbatical in Ihrem Beruf einlegen und in dieser Zeit kein Einkommen beziehen. Sie hat bereits angekündigt, den Unterhalt zu kürzen, weil kein Einkommen mehr vorhanden. Meine Frage: wie wirkt sich das Sabbatical auf Ihre Unterhaltspflicht für die gemeinsamen bei mir lebenden Kindern (8 und 16 Jahre) aus? Bisher haben wir den Unterhalt selbst auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Auf welcher Grundlage wird die Unterhaltspflicht im Zeitraum des 6-monatigen Sabbatical berechnet? Kann man einfach den Unterhalt bei „0“ einkommen auf „0“ kürzen? Vielen Dank für die Hilfe!

Bei allem Verständnis für die Kinder:

Ich gehe davon aus, dass mit dem bisherigen Einkommen diese einkommenlose Zeit angespart werden konnte. Die Kinder haben doch von diesem Einkommen profitiert?

Andererseits kenne ich den Begriff „Sabbatical“ so, dass während der Arbeitsmonate nur ein gewisser Prozentsatz vom Arbeitgeber bezahlt wird, der Rest wird - bei gleichbleibendem Betrag - während des Sabbaticals ausgeschüttet. Eine Win-Win-Situation, ein kostenloser Kredit an den Arbeitgeber, der den Kredit nun zurückzahlt.

Hallo,

ein derartiges „Sabbatical“ wird wohl nicht als Grund zur Reduzierung der Unterhaltspflicht vom Familiengericht akzeptiert werden.
Denn ein unterhaltspflichtiger, erwerbsfähiger Mensch darf nicht ohne triftigen Grund sein Einkommen so reduzieren, daß die Unterhaltsleistung nicht mehr möglich ist.
Das Familienrecht kennt hier den Begriff des „fiktiven Einkommens“. Das umfasst auch „erzielbare, aber tatsächlich nicht erzielte Erwerbseinkünfte“, die bei der Unterhaltsberechnung mit herangezogen werden können. das solltest Du Deiner Ex-Frau schleunigst klar machen.
Eine recht nützliche, kompakte Darstellung findest Du zB hier:
Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt - Einkommen prüfen (onlinescheidung-rechtsanwalt.com)

@PeterSilie: Da der Begriff des „Sabbaticals“ nirgendwo gesetzlich definiert ist, ist es Sache von AN und AG, ggfs. von Betriebsparteien (BR/PR und AG) oder auch Tarifparteien, hierzu Vereinbarungen zu treffen. Und da ist das, was Du kennst, nur eine Möglichkeit unter unzählbaren individual- oder kollektivrechtlichen Gestaltungen.

&tschüß
Wolfgang

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Ich sehe es wie @Albarracin. Die Rechtsprechung zum Unterhalt ist grundsätzlich recht streng, wenn es darum geht, dass sich ein Unterhaltspflichtiger aus freien Stücken um eine Erwerbsmöglichkeit bringt/eine solche ohne nachvollziehbare Gründe nicht nutzt. Und dies geht sogar so weit, dass fiktives Einkommen auch da angerechnet werden kann, wo jemand ohne zwingende Gründe Stunden reduziert, nicht verfügbare bessere Jobs annimmt, unter seiner Qualifikation arbeitet und verdient, …

Das heißt natürlich nicht, dass ein Unterhaltspflichtiger all diese Dinge nicht machen dürfte. Es heißt nur, dass ein so erzieltes Mindereinkommen dann durch das fiktive Einkommen auf ein realistischerweise erzielbares Einkommen aufgestockt wird, nach dem sich dann der Unterhalt bemisst.

D.h. deine Exfrau kann und darf durchaus ins Sabatical gehen, und in dieser Zeit auf Einkommen verzichten. Nur ändert dies eben nichts an der dann trotzdem weiterhin in bisheriger Höhe bestehenden Unterhaltspflicht. D.h. sie müsste vor dem Sabatical entsprechende Rücklagen bilden/den Unterhalt dann aus anderweitig ohnehin schon bestehenden Rücklagen zahlen, soweit er nicht durch laufende Einkünfte anderer Art (z.B. Mieteinnahmen, Unterhaltszahlungen Dritter, …) finanziert werden kann.

Insoweit solltest Du deine EX freundlich darauf hinweisen, sich einmal die Rechtslage zu Gemüte zur führen, und rechtzeitig zu klären, ob sie unter diesen Bedingungen tatsächlich wie gewünscht aussetzen kann, ober ob sie zunächst mal entsprechende Rücklagen für einen solchen Schritt vorab aufbauen muss.

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