Unterhaltspflicht Sohn oder Tochter

Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Beim Unterhalt der Kinder gegenüber den Eltern ist der Sohn in erster Linie vor einer/mehreren Tochter/Töchter verpflichtet (hat mir ein Bekannter erzählt)?
Stimmt das?

Gibt es ein Amt, welches beim Unterhalt zuständig ist?
Welches?

Gruß
Peter

Hallo Peter,

bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber so wie ich weiß, ist derjenige verpflichtet, der laut Einkommen dazu in der Lage ist.
Da spielen, glaube ich, noch andere Faktoren eine Rolle, wie soziale Verhältnisse, anzahl der Kinder etc. Ob Männlein oder Weiblein ist da ziemlich egal.
Aber vielleicht kommen noch fundierte Auskünfte darüber.

Gruß
roland

Hi,
Kinder sind gegenüber Ihren Eltern unterhaltspflichtig, wenn die Eltern einerseits bedürftig sind und die Kinder andererseits zu Unterhaltszahlungen in der Lage sind. Dies ist ausschließlich von der Einkommenssituation im Zusammenhang mit dem Familienstand (Anzahl vorhandener unterhaltsberechtigter eigener Kinder) abhängig.
In Deutschland gibt es aufgrund der Gleichberechtigung von Mann und Frau keine Bevorzugung oder Benachteiligung der Geschlechter, zumindest nicht im Unterhaltsbereich.
Gruß,
Francesco

Hallo,
für die Antwort bedanke ich mich.
Gruß
Peter

Hallo Roland,
auch wenn Du kein Experte bist, habe ich mich über die Antwort gefreut.
Hierfür vielen Dank.
Gruß
Peter