Unterhaltspflicht u. Selbstbehalt ?!

Hallo Leute,

blicke irgendwie gar nicht mehr durch und zwar folgendes:

  • geheiratet 13.02.2012
  • getrennt 15.03.2012
  • Kind seit 17.05.2012 geboren,

Einkommen: 2100 Brutto, Stkl. 4 / Kinderfreibetrag 0,5 = 1450,-
Netto,

ich zahle als Vater folgendes:

225,- Netto Unterhalt (abzgl. 1/2 Kindergeld, 317,- lt. Düsseldorfer
Tabelle)
350,- Schulden ab, mtl. 2 - Kredite (Hochzeitskosten, Umschuldung
etc.) noch ca. 18,000,-
300,- Miete
150,- für Versicherungen, Auto, Handy
50,- für Strom

daher die Frage mir bleiben im Monat ca. 350-380,- Euro
pauschalisiert für Essen, Trinken, Kleidung, Benzin, Sparen übrig ist
das rechtens so ? Ich meine mal etwas gehört zu haben zwecks einen
Selbstbehalt ? Kann mir jemand weiterhelfen ?

Zwecks der Scheidung kann ich Prozesskostenhilfe beantragen ?

Frau ist in einer neuen Beziehung, gemeinsame Whg. bei der auch das
Kind lebt, Sie hatte davor ein Einkommen von 1800,- Brutto, nun
Elternschutz oder Erziehungsurlaub + KG + den neuen Partner mit
höherem Verdienst als ich. Was kann ich machen ?

über den Selbsterhalt liegen Sie aber drüber. Man kann nur gemeinsame Schulden (von beiden unterschrieben) abziehen.
Was die Ex verdient spielt keine Rolle, Sie müssen zahlen( fürs Kind).
Der neue Partner kann 30000 im Monat verdienen, der muss nicht für Ihr Kind aufkommenm.
Selbst wenn man bei Ihnen einen Selbsterhalt rechnet, so würde der Unterhalt bei Ihnen als Schulden weiter auflaufen und man kann Sie jederzeit pfänden.

hallo,
soweit ich informiert bin,ist der Selbsterhalt 900 oder 1000€.
mal hier schauen…
http://www.ihre-vorsorge.de/magazin/aktuell-beleucht…

lisa

Von deinem Netto sind noch berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen, evtl. Altervorsorge.
Schulden nur wenn sie eheprägend waren.

Dein Selbstbehalt liegt bei 980 €, d.h. nach Abzug des Kindesunterhaltes liegst du vermutlich noch darüber.

Was der neue Partner verdient interessiert niemand. Du zahlst für DEIN Kind den Unterhalt.

Auch für die Kindesmutter bist du unterhaltspflichtig, allerdings liegt da der Selbstbehalt höher und mit deinem Verdienst dürfte da nichts mehr für übrig bleiben.

Krümelchen

Das ging aber schnell mit der Scheidung. Wenn deine Frau eine Beziehung hatte, kannst du nach so kurzer Zeit die Ehe für ungültig erklären lassen. Da solltest du aber zum Anwalt gehen.

Das Trennungsjahr brauchst du dann auch nicht einzuhalten, Unterhalt an deine Frau wird dir der Richter sicherlich auch ersparen,…nur für dein Kind,…dafür mußt du zahlen.

Der Eigenbehalt dürfte so in etwa auf 800,- bis 900 Euro vom Richter gesetzt werden. Der Unterhalt fürs Kind dürfte so bei etwa 300,- Euro im Monat liegen. Dann wärst du bei 1200,- Euro.

Deine Frau wird vermutlich nicht zum Unterhalt rangezogen, sie muß sich ums Kind kümmern und wird deshalb vermutlich erst mal befreit,…von Arbeit und UH.

Nach Abzug einer Aufwandsentschädigung für deine Arbeit von schätzungsweise 100 Euro bleiben dir noch 100,- Euro um deine Schulden zu bezahlen.

Deine Pfändungsfreigrenze, nicht zu verwechseln mit dem Eigenbehalt beim Unterhalt, …dürfte etwas höher liegen. Also, wenn du deine Schulden nicht mehr bezahlst, kann dir von deinem Geld keiner was pfänden. Da laufen sich die Gläubiger tot.

Also, wenn du sonst kein Vermögen hast und nicht bezahlen willst, zahl nicht. Mach aus deinem Girokonto ein P-Konto. Zahl deinen Unterhalt und alle anderen kommen an dich nicht dran. Nicht bei deinem Einkommen.

Wenn mal ein Gläubiger eine Pfändung durchsetzt, sofort zum Anwalt und auf Staatskosten eine Pfändungsgegenklage einreichen. Nur dem, der sein Leben lang gearbeitet hat, und gespart hat,… dem ist was zu holen.

Hallo,
Du hast Recht was den Selbstbehalt betrifft, dieser liegt bei 1000,-€ zzgl. 5% vom Netto als Aufwandsentschädigungen.
Allerdings ist das auf den Unterhalt bezogen.
Sollten es wirklich noch 18.000 Schulden sein, würde ich zur einer Insolvenz raten.
Das mit dem neuen Partner deiner Ex hat mit dem Unterhalt nichts zu tun.
Das übrige wie Versicherungen, Telefon, etc. ist dein Privatvergnügen und hat somit nichts weiter mit dem Selbstbehalt zu tun.
Bei mir ist es ähnlich, deswegen kann ich dir das so mitteilen.
Sollten sich noch Fragen ergeben, kannst du gerne fragen.
LG

Hallo,
leider können Kosten für Strom, Versicherungen, Schulden aus Krediten oder Umschuldungen nicht bei der Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigt werden.
Wenn dies ginge, hätten vermutlich sehr sehr viele Väter plötzlich Schulden. Der Kindesunterhalt steht an 1. Stelle und der Selbstbehalt wird nur von den"normalen" lebenshaltungskosten ausgehend berechnet.

Alles Gute

du hast nen selbstbehalt von 1050 euro monatlich.fürs kind musst du weiter zahlen,für deine ex bis das kind 3 jahre alt ist.bei deinem gehalt+schulden kann man bei dir nichts holen.
prozesskostenbeihilfe bekommst du auch kostenlos(einfach googeln und formular runterladen)habe ich auch gemacht.
du musst angeben dass deine ex mit dem neuen partner eine lebensgemeinschaft hat,dann kannst du unter umständen weniger füs kind zahlen,wenn die wirtschaftlich besser da steht.

Hallo,

der Selbstbehalt ist 1.000 Euro. Von diesem Selbstbehalt muss man Benzin, Versicherungen, Auto, Miete, Strom, Wasser, Essen, Trinken, Urlaub, GEZ, Kredite, Zigaretten, usw. usw. bezahlen.

Da Dir nach Überweisung des Unterhaltes 1.225 Euro übrig bleiben, Du also 225 Euro mehr als den Selbstbehalt hast, wird Dir wohl nichts weiteres angerechnet werden.

Tipp: mit der Bank eine Umschuldung vereinbaren, damit die Kreditraten kleiner werden.

Gruß