Hallo,
Erstens: Wenn meine tochter ein freiwilliges soziales Jahr
oder Paraktikas absolviert, hat sie dann Unterhaltsansprüche ?
Ihr Einkommen/Vergütung die sie dabei bekommt wird zum größten Teil auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
So lange das volljährige Kind eine ALLGEMEINBILDENDE SCHULE (Gymnasium, Gesamtschule, FOS o. ä.) besucht, hat die Mutter eine „erhöhte Erwerbsobliegenheit“ und ihr kann Einkommen fiktiv zugerechnet werden bzw. sie muss sich von ihrem Ehemann Taschengeld zahlen lassen, das für den Unterhalt verwendet werden muss. Oder sie leistet Naturalunterhalt, der dann beim Vater unterhaltsmindernd angerechnet wird.
Zweitens: Sollte Sie mit dem Studium anfangen wie sieht es
dann aus? Wenn sie auswärts studiert, stehen ihr 640 Euro laut
Gesetzgeber zu.
Die Düsseldorfer Tabelle hat keinen Gesetzescharakter und ist nicht vom Gesetzgeber, sondern machen OLG-Richter. Der Betrag ist 670 Euro.
Allerdings ist die Summe nur zu zahlen, wenn die Eltern (oder ein Elternteil) dazu leistungsfähig sind.
Dieser Unterhalt verteilt sich auf beide
Elternteile.
Er verteilt sich nicht, sondern wird nach Einkommen gequotet. Allerdings entfällt bei Studenten die erhöhte Erwerbsobliegenheit und sie kann dann nicht mehr fiktiv gerechnet werden.
Also zahlt alleine der zahlfähige Elternteil.
Meine Ex-Frau hat aber kein Einkommen, da ihr
jetziger Mann der Verdiener ist. Wieviel muss ich dann zahlen
?
Den Unterhalt nach DüTa abzüglich GANZES Kindergeld.
Wie ist es wenn meine Tochter bei Ihrer Mutter bleibt und
studiert. Muss ich alleine für den Unterhalt aufkommen oder
wird Dieser wieder aufgeteilt. Wenn ja wie. Wie gesagt, meine
Ex-Frau arbeitet nicht.
Den Unterhalt nach DüTa abzüglich GANZES KINDERGELD.
Kind ist übrigens verpflichtet BAFöG zu beantragen, das dann den Unterhalt reduziert.
Gruß