Hallo,
rein rechtlich wird man barunterhaltpflichtig gegenüber dem Kind, also auch die Mutter. Ob und in welchem Umfang Kost und Logis anfallen und verrechnet werden, ist dann Privatsache von Mutter und Kind.
Sieht das Kind aber nicht ein, das die Mutter ihren Anteil für den Lebensunterhalt
einzieht, muss man halt „Erziehungsmethoden“ anwenden.
Als Mutter muss man nicht für ein Kind volljähriges Kind, einkaufen, Essen kochen (bzw. freien Zugang zu den Lebensmitteln, an denen sie sich nicht beteiligen möchte, Wäsche waschen,duschen, den Strom für PC und Fernseher stellen. Darauf hat das volljährige Kind namlich auch keinen Anspruch.
Normalerweise entscheidet ja der Unterhaltspflichtige, wie er der Unterhaltspflicht nach kommt und das wäre dann im Fall der Mutter in Naturalien - also Kost und Logis und damit ist der Unterhalt bereits auch abgegolten.
Sieht die Tochter dies nicht ein, muss sie ihre Ansprüche auf dem Klageweg durch ziehen.
Will sie ausziehen, dann hätte sie einen Mehrbedarf, welcher, wenn ich nicht irre bei insgesamt 670 Euro liegt. Allerdings kann nicht so mal jeder Völljährige ausziehen und dann die Hand aufhalten.
Dies muss schon begründet sein. Etwa durch Studium oder Ausbildung oder im krassesten Fall, das dem jungen Erwachsenen es nicht zumutbar ist, in einer gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. Kostgeld abgeben und im Haushalt mit anpacken ist jedoch zumutbar.
Sollte kein Studium/Berufskolleg oder Ausbildung ausgeübt werden und das Kind ist zudem erwerbslos, reicht es meist, das die Eltern ein Zimmer in der eigenen Wohnung inkl Verpflegung stellen. Weigern sich die Eltern eine Wohnung zu finanzieren, muss auch der junge Erwachsene selber aktiv werden und muss diesen Anspruch einfordern. Der Ausgang ist aber extrem ungewiss.