Unterhaltspflicht volljähriges Kind

Hallo, wenn eine 18 jährige Tochter mit eigenem Haushalt hat die Schule abgebrochen. Bisher erhielt sie von der Arge Unterstuetzung, Kindergeld und von Unterhalt. Zur Zeit sucht sie einen Ausbildungsplatz. Ist man während dieser Zeit verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Vielen Dank

Hallo,

sie muss übergangsweise - bis sie den Ausbildungsplatz hat - auch Aushilfsjobs, geringfügige Beschäftigungen u. ä. übernehmen. Zuzumuten sind ihr Arbeiten jeder Art.

Volljährige Kinder müssen alles unternehmen um die unterhaltspflichtigen Eltern zu entlasten.

Gruß
Ingrid