Unterhaltspflicht von Ehegatten der Kinder

Hallo,

würde mich freuen wenn mir jemand folgende Fragen beantworten könnte:

Inwieweit besteht für den Ehegatten der Tochter eines Sozialhilfebedürftigen die rechtliche Verpflichtung, Angaben zu den eigenen Einkünften gegenüber der Sozialverwaltung zu machen?

Welche Folgen können auf einen solchen Zukommen, würde er diese verweigern?

Besteht für den Ehegatten irgend ein Anspruch darauf den Zeitaufwand für die Beschaffung solcher geforderten Nachweise vergütet zu bekommen wenn dieser einer selbständigen Tätigkeit nachgeht?

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen, ab denen ein Kind und dessen Lebenspartner in eine Kostenersatzpflicht für Sozialhilfeleistungen genommen werden können oder wonach wird dies bemessen?

Vielen Dank im voraus für Eure antworten.

Naja ich vermute, das man aus dem Taschengeld (ca. 5-7% des Netto des Ehegatten) eventuell eine Unterhaltszahlung für den Vater ableiten wird wollen.
Daher wird man wohl recht weit gehen, auch wenn man damit nicht recht weit kommt, außer der Ehegatte verdiehnt wirklich sehr sehr viel.
Es sollte irgendo stehen, auf welche Mitwirkungspflicht man sich beruft bei einem eventuell vorhandenen Anschreiben.
mfg

Hallo

Inwieweit besteht für den Ehegatten der Tochter eines
Sozialhilfebedürftigen die rechtliche Verpflichtung, Angaben
zu den eigenen Einkünften gegenüber der Sozialverwaltung zu
machen?

Bezieht er tatsächlich Sozialhilfe, also Grundsicherung nach SGBXII… oder Arbeitslosengeld II nach SGB II ? Bei ALG II müssten keinerlei Angaben gemacht werden, da die Tochter gegenüber ihrem Vater/ihrer Mutter im ALG2-Bezug nicht unterhaltspflichtig ist.

Bezieht der Elternteil Grundsicherung nach SGBXII, könnte nicht der Schwiegersohn, aber ggf.die Tochter herangezogen werden - hätte dabei aber Eigenbehalt, Freibeträge usw. Verfügt die Tochter über kein eigenes Einkommen, würde ggf. überprüft werden,ob ihr (im Sinne von Taschengeld) Geld von ihrem Ehemann zustünde. Dass sie daraus dann aber Unterstützung an ihren Sozialhilfe beziehenden Elternteil zahlen müsste, scheint nach grobem Googlen unwahrscheinlich.

Nur auf die Schnelle gegooglet - weiss nicht, wie aktuell das im Detail und wegen der Beträge noch ist, aber für einen ersten Überblick ja vielleicht hilfreich:
http://www.rechtspraxis.de/sozialunterhalt.htm

LG