Unterhaltspflicht eines deutschstämmigen, wenn er im Ausland lebt, gegenüber seiner ehenmaligen Ehefrau. Er lebt in Norwegen, sie weiterhin in Deutschland
Unterhaltspflicht eines deutschstämmigen, wenn er im Ausland
lebt, gegenüber seiner ehenmaligen Ehefrau. Er lebt in
Norwegen, sie weiterhin in Deutschland
Ja und, was will man jetzt wissen?
Wie wär´s mit einer ordentlichen Formulierung und Darlegung (Besteht ein Titel u.s.w.) der Fakten, einem Hallo zu Beginn und einem Gruß zum Abschlu?
auch ohne Gruß, ramses90
Unterhaltspflicht eines deutschstämmigen, wenn er im Ausland
lebt, gegenüber seiner ehenmaligen Ehefrau. Er lebt in
Norwegen, sie weiterhin in Deutschland
Wenn dein Traum war wäre, dass man sich vor Unterhalt durch Umzug ins Ausland drücken könnte, dann hätten wir nach ueber 1500 Jahren bei ca 200.000 Scheidungen im Jahr endlich wieder Völkerwanderungen…