Unterhaltspflicht von Vorruheständler

Hallo, mein Ehemann hat 3 Kinder aus erster Ehe. 2 davon stehen bereits im Beruf, der 3., knapp 20, versucht gerade sein Fachabitur zu bauen, scheint aber zu scheitern. Er hat bis Februar bei usn gewohnt, ist dann, nach einem Streit mit mir, ohne Kommentar zu seiner Mutter udn ihrem Lebensgefährten abgehauen. Wie wir nun erfuhren, kann er, gemäss der Wohnsituation dort, wohl dort nicht bleiben udn es besteht auch die Möglichkeit, das er durch’s Abi fällt. Mein Mann, er hat im Bergbaz gearbeitet udn ist mit 56 Rentner, er bekommt 1100 Euro Rente udn verdient 380,- dazu, ich bin derzeit ohne Einkommen. Die Mutter arbeitet halbtags und wohnt im Haus ihres Lebensgefährten. Sollte der Sohn das Abitur nun schaffen, hat er keinen Job, keinen Ausbildungsplatz udn kein Studium in aussicht, da er sich nicht drum gekümmert hat. Wie sieht nun die Unterhaltsverpflichtung meines Mannes aus? Wieviel muss er zahlen (z.Zt. bekommt der Sohn das Kindergeld und 120,- Euro freiwillig, die Mutter hat vorher keinen Unterhalt gezahlt und tut es jetzt in Naturalleistungen). Wieviel Selbstebehalt steht meinem Mann zu? Zählt die Tatsache, das der Sohn ja hier ein eigenes Zimmer hat, in das er jeder Zeit wieder einziehen kann, auch wenne r es nicht tun wird? Muss auch die Mutter mit ihrem Teilzeitjob Unterhalt zahlen? Kann man den Sohn zwingen, Geld zu verdienen (er hat einen 400,- Eurojob in Aussicht…kann man ihn zu mehr zwingen?)Ist mein Mann als Rentner (er darf nicht mehr als 400 Euro verdienen, Gesetzeslage)pfändbar? Bitte um rasche Auskünfte, Herzlichen Dank

Hallo,

ich müsste wissen, welche Ausbildung die Eltern haben. Hat einer von denen Abi? Man muss dem Kind nämlich die gleichen Möglichkeiten bieten, die man selber hatte.
Wurde kein Abi gemacht, so hat er „nur Anspruch“ auf eine Ausbildung.
Ich verstehe nicht, warm Ihr Mann überhaupt bezahlt? Der Sohnemann ist über 18 Jahre und da ist nichts mehr mit Naturalien, da zählt nur Bares.
Dieses wird aus dem Einkommen von beiden Elternteilen errechnet, er kann nicht jetzt nur Ihren Mann verklagen, er muss beide, also auch die Mutter verklagen. Sagt das Jugendamt was anderes? Würde mich nicht wundern. Macht der Sohn eine Ausbildung, so wird eh der Lohn bis auf 90 Euro vom Unterhalt abgezogen. Er hat auch selber für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Überall gleich, mit 18 lassen sie sich nichts mehr sagen, sie sind ja erwachsen, aber zahlen, dass sollen die Eltern immer weiter. Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, der wird sehr interessant für Sie sein.
Sie brauchen ihm kein Zimmer zur Verfügung stellen, er kann selber Geld verdienen, dann kann e sich auch einen Wohnung nehmen. Auch er muss nicht das Zimmer nehmen, aber das wird er sicherlich wissen. So brauchen Sie aber auch nicht zahlen, er soll erst mal selber was unternehmen. Sie werden bei Kindesunterhalt auch nicht berücksichtigt, dass Kind steht immer an erster Stelle. Mir wurde auch gesagt, ich kann ja arbeiten gehen, mein Mann musste bezahlen, obwohl er meine Kinder auf seine Steuerkarte hatte und durch unsere Hochzeit natürlich wesentlich mehr verdiente. Mit der Mutter seines Kindes war er nie verheiratet. Aber die finanziellen Vorteile die er durch mich und den Kindern hatte, bekam die Mutter als Unterhalt mehr. Als Lehrerin verdient man ja auch nichts!!?? Es sind schon traurige Gesetze hier in Deutschland.

schönes Wochenende und L.G. hier der Link
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Ich wünsche ihnen alles Gute

Herzlichen Dank für den Link, der ist wirklich sehr hilfreich und auch für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

Unterhaltsteht im zu.Siehe Düsseldorfer Tabelle.Lehrlingsgeldwird gegengerechnet.Bei den
Einkünften deines Mannes wird er nichts bezahlen müssen,da der Selbstbehalt bei 1000€ liegt.

Da kann ich nicht weiterhelfen, dass ist was für einen Rechtsanwalt.
jopi

das fand ich auch. Das das Jugendamt so ist habe ich mir zwar schon gedacht, aber das die wirklich so sind, ist sehr traurig.
Schön wenn ich höre das die Seite auch anderen gefällt. Es sind nur wenige die später nochmals schreiben.
Danke auch fürs Bescheid sagen.
Lassen Sie nicht alles mit sich machen.

L.G.

Agnes

Hallo,

Zwingen kann man niemanden zu irgendetwas. Allerdings ist der Sohn Ihres Ehemannes verpflichtet, seine schulischen Abschlüsse zügig voranzutreiben. Tut er dies nicht, erlischt sein Unterhaltsanspruch. Er ist sofern er keine weitere schulische Fortbildung absolviert verpflichtet sich einen Job zu suchen, der sein Einkommen sichert.
Die momentane Arbeitsmarktlage macht dies leichter.Die Mutter ist ebenfalls unterhaltspflichtig gegenüber dem volljährigen Nachwuchs. Hier spielt das Einkommen eine Rolle. Das eigene Zimmer zählt nicht, da der Sohn selbst entscheiden kann wo er leben will.
Alles gute

Hallo,

wenn er bei keinem Elternteil mehr wohnt steigt der Selbstbehalt JEDES Eltrnteiles auf 1.150 Euro und der aktuelle Ehepartner geht vor das „Kind“.

Er kann auch nicht ewig an seiner Ausbildung „rumbasteln“. Mit 20 das Abi, da hat er schon einiges abgebummelt.

Auch wenn er nicht bei den Eltern auszieht, steigt der Selbstbehalt ab dem 21. Geburtstag auf 1.150 Euro.

Während er die Schule besucht, ist er nicht verpflichtet einen Job anzunehmen. Auch während eines Studiums nicht.

Der Vater kann nach § 1612 Abs. 2 BGB kann der Vater des volljährigen Kindes bestimmen, wie er den Unterhalt - Bar oder in Naturalien - leisten will.

Solange der Junge bei einem Elternteil lebt UND eine allgemeinbildende Schule besucht UND noch nicht 21 ist, unterliegen BEIDE Eltern der der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Die Mutter muss also Vollzeit arbeiten bzw. wird fiktiv gerechnet, als würde sie Vollzeit arbeiten. Beide Elterneinkommen werden dann addiert, das GANZE Kindergeld abgezogen und der Unterhalt nach Quote errechnet.

Gruß

Mach einen Termin mit Jugendamt oder Familienberatung (Landratsamt) und klärt das . Die sind meistens hilfreich. Der Jugendliche ist gesetzlich verpflichtet, sich um eine erfolgreiche und zügige Ausbildung zu kümmern. Selbstbehalt ist um die 980 - 1000 monatlich. Bietet ihm das Zimmer schriftlich an, besteht auf schriftliche Kommunikation, behaltet Kopien von allem, dann habt ihr was in der Hanhd.

dein mann hat ein recht 950 euro netto im monat selbst zu behalten,da du aber nicht arbeitest habt ihr noch weniger zum leben.die frage ist ob du arbeitslosengeld bekommst,das wird auch noch mitangerechnet!wenn sein sohn auf 400 euro arbeitet wird ein teil(weiss leider nicht wieviel)angerechnet so dass dein mann weniger zahlen müsste.zwingen kannst du niemanden zu arbeiten und ausserdem hätte er genug ausreden wenn er nur wollte.offiziel wohnt er ja bei euch,und da er auch nicht(ofiziel) bei seiner leiblicher mutter wohnt,müsst ihr auch nichts zahlen.auch wenn er da ofiziel wohnwnen würde,hat sie schulden beim jugendamt,da sie selbst kein unterhalt bezahlt hat,als er bei euch gewohnt hat.

ich würde erstmal abwarten ob er wieder kommt,ob er sich nen job und ne wohnung sucht?!
ansonsten würde ich mir einen schein vom arbeitsamt holen(da du arbeitslos bist)da wird dir ein rechtsanwalt KOSTENLOS zur verfügung gestellt oder da ihr wenig habt;könnt ihr eine KOSTENBEIHILFE (siehe internet)beantragen(föllig kostenlos)und euch nen anwalt nehmen
hoffe konnte was helfen

Hallo,

eine schwierige Situation, aber:
Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und es interessieren nur die Eltern!
Lebenspartner, Stiefeltern usw. werden nicht mit einbezogen.
Der Unterhalt richtet sich zum einen nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Eigenbedarf- letztere wurde auf rund 1000€ festgelegt.
Das Einkommen liegt bei ca. 1500€ netto. Rein theoretisch, könnten somit 500€ an Unterhalt gezahlt werden. Die DT sagt hier 488€, allerdings ist noch das halbe Kindergeld davon abzuziehen.
Wenn er bei Ihnen wohnt, hätte er nur Anspruch von Ihrer Seite auf das Kindergeld, allerdings ist er dazu nicht verpflichtet.
Allerdings kann von der Mutter verlangt werden Vollzeit zu arbeiten, wenn es die Umstände erlauben.
Ob die Mutter was verdient, hängt nur dann vom Unterhalt ab, wenn er nicht bei Ihr wohnen würde.
Sollte er eine eigene Wohnung beziehen und keinen Verdienst haben würde zusätzlich zum Unterhalt Hartz 4 greifen.
Der Unterhalt der Mutter könnte nur dann greifen, wenn sie über 1000€ netto im Monat kommt.
Selbst bei Arbeitslosigkeit kann es sein, dass man Unterhalt zahlen muss- hier liegt der Eigenbedarf bei 770€.
Die einzigen die zwingen können, dass man arbeiten geht, ist das Jobcenter- und zwar den Antragsteller als auch die Personen die zum Unterhalt verpflichtet sind- ausgenommen Rentner, kranke Menschen die nur eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten dürfen usw.
Wichtig:
Alle hier gemachten Angaben beruhen auf eigene Erfahrungen und stellen keine Garantie dar.
In Ihrem Fall, wäre es ratsam, einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht aufzusuchen.
In der Hoffung, etws weitergeholfen zu haben wünsche ich noch einen schönen Montag.

Hierbei kann ich Ihnen keinen Rat geben, es ist zu verzwickt.
Bitte konsultieren Sie einen Fachanwalt.

Tut mir leid.

hallo,
sorry, war im Urlaub…
kann nur folgendes sagen…ab dem 18. Geburtstag sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, beide haben einen eigenbedarf von 900€. Dem Sohn muss klar gemacht werden, das er bis zum 25. zuhause leben muss, es sei denn, er kann sich selbst ernähren.Kindergeld gibt es schon lange 184€,und das steht dem sohn voll zu.hat er einen 400€ job, wird das an dem unterhalt angerechnet. Die mutter und der vater müssen auch so arbeiten, das sie unterhalt zahlen können…

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