Unterhaltspflicht...wer muss zahlen?

Hallo, ich bin Vater und Frührentner und habe eine Schwerbehinderung
von 70 % dadurch bin ich erwerbsunfähig…nun meine Frau will sich von
mir trennen und zieht in eine Mietwohnung aus…mit 2 Kindern 6 und 11
Jahre.Sie verdient gut ca.2500 Netto dazu kommen noch
Prämien,Weihnachtsgeld etc. was ich aber nicht genau weiss!!!Ich
beziehe 1000 € netto an renten.Eine davon ist die Unfallrente 700 €
die andere 300 von der DRV.Sie will kindergeld behalten…was bleibt
mir den übrig muss sie mir Unterhalt zahlen und oder wird das
Kindergeld auf beide Elternteile geteilt und ausgezahlt???

Weiss es jemand???

Danke

Das Kindergeld dient zum Unterhalt der Kinder und nicht zum Unterhalt der Eltern. Augezahlt wird es an den Elternteil, bei dem die Kinder leben.

Ob ein Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehefrau besteht kann ich nicht sagen. Da die Kinder bei der Ehefrau bleiben, sehe ich da aber eher geringe Chancen, denn die Kinder dürften im Unterhalt vor gehen.

Es gibt bei Gericht Beratungsscheine, wenn man die Vorraussetzungen erfüllt, kann man diesen Schein beantragen und sich von einem Anwalt beraten lassen.

Vielleicht mal beim Amtsgericht nachfragen, wie die genauen Kriterien dafür sind und d+sich dann einen Beratungsschein holen.

Das Kindergeld dient zum Unterhalt der Kinder und nicht zum Unterhalt der Eltern. Augezahlt wird es an den Elternteil, bei dem die Kinder leben. Es wird aber auf den Unterhaltsbedarf der Kinder angerechnet.

Ob ein Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehefrau besteht kann ich nicht sagen. Da die Kinder bei der Ehefrau bleiben, sehe ich da aber eher geringe Chancen, denn die Kinder dürften im Unterhalt vor gehen.

Es gibt bei Gericht Beratungsscheine, wenn man die Vorraussetzungen erfüllt, kann man diesen Schein beantragen und sich von einem Anwalt beraten lassen.

Vielleicht mal beim Amtsgericht nachfragen, wie die genauen Kriterien dafür sind und d+sich dann einen Beratungsschein holen.

(Von Sozialrecht habe ich keine Ahnung)

Hallo,
da die Frau das Familieneinkommen bisher erwirtschaftet hat, ist die Frau in diesem Fall unterhaltspflichtig (für den Mann). Der Kinderunterhalt wird zwar dem auferlegt, der nicht die Kinder bekommt, aber es bleibt der Selbstbehalt. Ich würde einen Rechtsanwalt konsulieren, wenn man mittlellos ist, kann der Anwalt auch Prozesskostenhilfe beantragen. Eine Erstberatung beim Anwalt sollte auch kostenlos sein!

VG sunana