Unterhaltspflicht wiederverheirateter Mutter

Guten Tag,

mal angenommen da ist eine Mutter, wiederverheiratet, aus dessen Ehe ein 3,5 Jahre altes Kind hervor geht, welches chronisch krank ist, dadurch stark entwicklungsverzögert und eine intensive Betreuungszeit in Anspruch nimmt.Das Kind hätte einen Schwerbehindertenausweis mit 100 % und G,B und H als Merkzeichen.
Mutter ist Rund um die Uhr für das Kind zuständig - der neue Ehemann arbeitet unter der Woche, etwas weiter weg, und lebt unter der Woche in einer Zweitwohnung und kommt nur am WE heim, sofern es der Beruf zulässt.

Aus vorheriger Ehe hat die Mutter einen knapp 13 Jahre alten Sohn der seit kurzem nun nicht mehr bei ihr, sondern beim Vater lebt.
Natürlich ist die Mutter unterhaltspflichtig, das steht fest.

Das Problem ist das des 3,5 Jahre altes Kind erst in nächster Zeit einen Integrationsplatz im Dorf-Kindergarten bekommt, täglich von 8 bis 12 Uhr.
Allerdings ist das Problem das die Mutter jederzeit im Notfall sofort in den KiGa muss - das Kind hat sehr schwere Epilepsie, und oftmals muss der Notarzt gerufen werden.
Sollte also ein Anfall im KiGa auftreten muss die Mutter sofort zum Kind.
Kränkelt das Kind muss es zu Hause bleiben, da jeder Infekt schwere Anfälle auslösen kann, ganz besonders schon leichtes Fieber.

Die Mutter kann also keiner Arbeit nachgehen, ausser sie fände einen Arbeitgeber in nächster Nähe wo sie jederzeit weg kann, und sich ihre Arbeitszeit frei einteilen kann.

Die Mutter hat weder Verwandte noch Bekannte die das Kind betreuen könnten.

Ihr neuer Mann hat ein Nettoeinkommen von ca. 2500 Euro, wovon Miete des Hauses, der Zweitwohnung, alle Nebenkosten etc. bezahlt werden müssen.

Die Mutter hat noch eine 19jährige Tochter im Haushalt leben welche sich in der Ausbildung befindet, und eine 9jährige Tochter - beide nicht vom jetzigen Ehemann!

Wonach wird nun berechnet wieviel Unterhalt die Mutter dem Ex-Mann, bzw. dem Sohn zahlen muss?

Die Mutter hat angeboten dem Sohn Anziehsachen zu kaufen, weil sie ja nicht wirklich Unterhaltsfähig ist - aber das lehnte der Ex-Mann ab.
Er sagte sie solle ihren dicken Po bewegen und arbeiten gehen.

Das ist der Mutter aber nicht Möglich wegen dem 3,5 Jahre alten Kind!

Wieviel „Taschengeld“ würde ihr von ihrem jetzigen Mann angerechnet, und wieviel müsste sie davon an ihren Sohn zahlen?

Danke schon mal für die Antworten :smile:

Hallo,

Unterhalt ist ein Anspruch des minderjährigen Kindes, also hier des Sohnes der bei seinem Vater lebt. Der Vater leistet in diesem Fall seinen Unterhalt in Form von Betreuung.

Aber von Betreuung alleine wird das Kind nicht satt, nicht gekleidet und hat keine Schulhefte, um nur einige Beispiele zu nennen.

Da der Sohn über 12 Jahre alt ist, zahlt auch die Unterhaltsvorschusskasse nicht den Barunterhalt. Dem Vater würde also zusätzlich zum Betreuungsunterhalt der Barunterhalt auferlegt werden, wenn die Mutter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt (bzw. nachkommen kann). Er wäre also doppelt belastet.

Dass die Mutter das kleine kranke Mädchen betreut und dadurch mehr Probleme hat als ein Elternteil ohne krankes Kind ist natürlich überhaupt nicht praktisch. Aaaaaber, der Vater des Jungen kann dafür auch nichts und der Junge schon gar nicht. Noch ein Nebensatz: das „Pozitat“ halte ich für völlig geschmacklos und …

Trotzdem: Der Vater des Jungen ist für das kranke Mädchen nicht verantwortlich. Es ist kein gemeinsames Kind, wo Richter oftmals bei der gegenseitigen Unterhaltspflicht ein Auge zudrücken würden.

Oberste Gerichte haben unterschiedliche Berechnungsmodelle wenn es um die sogenannte „Hausmannsrechtsprechung“ geht (auch wenn es hier vom Wort her eine Hausfrauenrechtsprechung wäre).

Entweder die Mutter muss vom neuen Ehemann und Vater des kleinen Kindes Taschengeld kassieren und diese (zum größten Teil) für den Unterhalt verwenden. Normalerweise gehen die Gerichte davon aus, dass sie einen Taschengeldanspruch von 5 bis 7 % vom Nettolohn des neuen Ehepartners hat.

Eine andere Berechnungsmöglichkeit wäre, dass die Gerichte sagen, dass man sich in einer Ehe alles gerecht zur Hälfte teilt. Sie hätte nach dieser Methode dann die Hälfte des Gehaltes, von dem sie Unterhalt bezahlen könnte. Da dem Ehemann aus dieser Berechnung mehr als der Selbstbehalt verbleiben, könnte evtl. noch ihr eigener Selbstbehalt reduziert werden, da der Ehemann sie teilweise von seinem „Überhang“ mit unterhalten kann.

Klar ist, dass durch beide Berechnungsmethoden der neue Ehepartner indirekt zur Unterhaltspflicht mit herangezogen wird - auch wenn das die Gerichte in ihren Urteilen anders sehen.

Eine weitere Berechnungsmöglichkeit, die ich in Urteilen schon gelesen habe ist, dass die Richter so rechnen, als hätte die Ehefrau einen Minijob am Wochenende - z. B. Kellnern - den sie ausüben kann, wenn der Vater des kleinen Kindes am Wochenende seine Tochter betreuen kann. Manchmal wird in Urteilen auch auf Heimarbeit, Schreibarbeiten zu Hause o. ä. verwiesen.

Problem hierbei könnte sein, dass die Mutter den Richtern nachweisen muss, dass sie anwesend sein muss, wenn der KiGa den Notarzt ruft. Sie wird u. U. beweisen müssen, dass nur sie in der Lage ist im Notfall das Kind zu betreuen. Dass Kindergärtnerinnen, Tagesmütter u. ä. nicht das Gleiche machen könnten wie die Mutter für das Kind macht.

Wenn die neunjährige Tochter den gleichen Vater hat, wie der Sohn, kann hier vielleicht eine einvernehmliche Unterhaltsregelung auf gegenseitigen „Verzicht“ gefunden werden. Diese Regelung ist dann zwar nicht unbedingt in juristischer Denkweise richtig (da ja der Unterhalt der Anspruch des jeweiligen Kindes ist, gibt es keine Aufrechnung), aber in diesem Fall würde es Streitereien, die das komplette Patchwork belasten, vermeiden.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nunja, das die Mutter im Notfall schnell in den KiGa muss hat was damit zu tun das sogar Lebensgefahr bestehen kann, da das Kind oftmals in einen Status epilepticus gerät, und die Sterblichkeitsrate bei dieser schweren Epilepsieform bei ca. 16 % liegt.
Auch wenn ein Anfall nur 10 Minuten dauert muss die Mutter trotzdem beim Kind sein, da sie es dann nach Hause bringen muss. Durch die Notfallmedikamente ist das Kind nur noch händelbar wie ein Baby, sprich muss komplett umsorgt werden. Was einem normalen KiGa mit einer heilphädagogischen Kraft natürlich nicht angelastet werden kann.
Zudem hat das Kind gelegentlich nächtliche Schlafstörungen, ist 2 Stunden oder mehr in der Nacht wach, und kann somit nicht früh morgens geweckt werden, da ihm der Schlaf der Nacht fehlt. Weckt man das Kind trotz Schlafmangel besteht wieder ein erhöhtes Risiko eines Anfalls.

Die Mutter war zur Ehezeit mit ihrem Ex-Mann auch immer irgendwie arbeiten, sofern es sich vereinbaren liess mit der Kinderbetreuung.
Würde ihr 3,5 Jahre altes Kind nicht behindert sein würde sie natürlich auch wieder einer stundenweise Arbeit nachgehen.

Der neue Mann der Mutter hat schon lange monatlich für die Kinder mit gezahlt, obwohls nicht seine sind. Aber als der 12jährige noch bei der Mutter lebte, so wie auch seine 9jährige Schwester, zahlte der Ex-Mann nicht mal den Mindestunterhalt - über Monate hinweg nur 118 Euro für Beide zusammen. Dann plötzlich stellte er die Zahlungen komplett ein, lebte weit über seine Verhältnisse, machte enorme Schulden, und reichte dann die Privatinsolvenz ein. Somit war der bis dahin angelaufene offene Unterhalt hinfällig.
Auch nach dem er nun einige Monate in der PI ist zahlte er nicht mal den Mindestunterhalt, da sein Nettoeinkommen nur 1500 Euro ist, und er noch ein 2jähriges Kind finanzieren muss.
Der Ex-Mann hatte niemals ein schlechtes Gewissen das er für seine Kinder kaum oder gar nicht zahlte.

So blieb also über Monate hinweg nur der neue Mann der Frau.
Und auch jetzt muss er ja noch für das 9jährige Kind mit aufkommen, da für sie ja auch nur 164 Euro U-Halt im Monat gezahlt wird ( Sofern der Vater zahlt, was er derzeit nicht tut) Und von dieser geringen Summe kann die Mutter das Kind nicht ernähren und einkleiden, also kommt sie Anteilig, von ihrem „Taschengeld“ mit für das Kind auf.

Das sie einen geringen Betrag zahlen würde für ihren 12jährigen Sohn sagte die Mutter mehrmals, aber das will der Vater nicht. Er denkt der Unterhalt würde sich gegenseitig aufheben und zahlt darum für die 9jährige einfach nicht mehr.
Ein großes Risiko, da er ja in PI ist.

Es geht bereits über die Anwältin der Mutter, um mal auf einen Nenner zu kommen.

Da der 12jährige derzeit hauptsächlich von der Oma betreut und versorgt wird, und seinen Vater nur wenige Stunden am Tag mal sieht, wäre ja auch die Oma diejenige die Unterhaltsansprüche stellen müsste, und die auch das Kindergeld erhalten müsste

Hallo,

wenn ein Kind z. B. bei einer Tagesmutter lebt und den betreuenden Elternteil nur ein paar Stunden am Tag sieht, bekommt die Tagesmutter auch nicht das Kindergeld und den Kindesunterhalt. Der Vater müsste hier an die Oma sowas wie „Kostgeld“ bezahlen, wenn die Oma das will.

Mein Vorschlag wäre hier, dass man tatsächlich gegenseitig auf den Unterhalt verzichtet, was allerdings nur in einer abgeänderten Form geht. Also ungefähr in der Richtung, dass der Unterhalt beim jeweilig bei einem Selbst lebenden Kind als bezahlt gilt, so lange vom andern Elternteil keine Forderung für das bei ihm lebende Kind gestellt wird. Für dieses Kind gilt dann auch der Unterhalt als bezahlt.

Die Vereinbarung gilt also nur so lange keiner Forderungen für das bei sich lebende Kind stellt und jeder ein Kind betreut. Sollte ein Kind wechseln, ist natürlich diese Vereinbarung auch nichtig.

Der Vater scheint das ja schon so anzudenken, weil er den Unterhalt für die neunjährige Tochter einstellt. Würde Streit und Anwaltskosten usw. vermeiden. Vor allen Dingen wenn ich bedenke, dass die Überweisungen hin und her ungefähr einen Vorteil von ca. 10 Euro für einen Elternteil bringen - der evtl. sogar der Vater ist.

Das habe ich mit dem Taschengeldanspruch der Mutter gerechnet. Sie würde evtl. 7 % des Nettoeinkommens des Ehemanns erhalten, das wären 175 Euro.

Was im Übrigen (in Sachen Unterhalt) in der Vergangenheit gelaufen ist, ist die emotionale Geschichte der Eltern, hat aber nichts mit der rechtlichen Lage zu tun. Also außen vor lassen, bevor alles so vergiftet ist, dass die Kinder darunter leiden. Der Richter will es eh nicht lesen, ist nur zum momentanen Abreagieren gut, macht aber den geringen Rest von gegenseitigem „Respekt“ kaputt und kostet vor allen Dingen viele Nerven.

Gruß
Ingrid