Unterhaltspflichten

Ein Mann hat ein uneheliches Kind, ist finanziell nicht in der lage unterhalt an das kind zu zahlen. Nun will er eine andere Frau heiraten. Frage hierzu: Muss die zukünftige Frau dann anstatt Ihm Unterhalt für das Kind zahlen, oder kann man dass per Vertrag oder ähnlichem ausschliessen?

MfG
Kraft

Ein Mann hat ein uneheliches Kind, ist finanziell nicht in der
lage unterhalt an das kind zu zahlen. Nun will er eine andere
Frau heiraten. Frage hierzu: Muss die zukünftige Frau dann
anstatt Ihm Unterhalt für das Kind zahlen, oder kann man dass
per Vertrag oder ähnlichem ausschliessen?

Hallo,

nein, warum auch. Die neue Frau ist doch nicht Mutter geworden :wink: Die Frau ist ihrem Mann (dem Vater) ggü. zum Unterhalt verpflichtet, weil eine Ehe besteht. Dies geht aber nicht soweit, dass die neue Frau die ganze alte Sippe unterhalten muss.

Unterhaltspflichten bestehen nur gegenüber Angehörigen, das wären hier Mutter und Vater, nicht irgendwelche angeheirateten.

Die neue Frau wäre nur dann in der Pflicht, wenn sie bspw. im Rahmen einer Adoption eine mütterliche Stellung einnimmt.

Mfg vom

showbee