Unterhaltspflichtig bei Krankengeld?

Ein Vater hatte einen schweren Unfall und wird jetzt mehr als 6 Monate arbeitsunfähig sein. Nach 6 Wochen bekommt er sein Gehalt ja nur noch von der Krankenkasse und das ist dann weit aus weniger als sein normaler Verdienst. Die Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist sind 20 und 18 Jahre alt. Meine frage ist ob er während dieser zeit Unterhaltspflichtig ist und wenn ja wie sich das dann berechnet?

Düsseldorfer Tabelle
auch grusslos…

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pr…

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle ist hier nicht die korrekte Antwort; wenn ein Unterhaltstitel besteht, müsste der Vater eine Abänderung des Titels beantragen, um die Kindesunterhalt an die tatsächlichen Einkommen anzupassen; wird dieser Antrag nicht gestellt und er zahlt weniger Unterhalt, laufen Unterhaltsrückstände an, die im Falle einer Pfändung bei einem Arbeitgeber unterhalb der Pfändungsgrenzen führen könnten, denn Kindesunterhalt hat Vorrang.

Unterhaltspflicht besteht natürlich auch bei Volljährigen, wenn diese kein eigenes Einkommen haben bzw. in Ausbildung sind; dann wird ein Teil der Ausbildungsvergütung angerechnet.

Besteht denn ein Unterhaltstitel durch ein Gericht oder Jugendamt oder wurde bisher einvernehmlich bezahlt?

si