Unterhaltspflichtig trotz neuer lebensgemeinschaft und kind

Ich will mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehen und sie bekommt ein Kind von mir…Mein Sohn aus geschiedener Ehe ist 18 und hat keinen Schulabschluß…Nun meine Frage kann er trotzdem weiterhin Unterhalt fordern???Wird das Gehalt meiner neuen Lebenspartnerin mit angerechnet oder sollte man im neuen Mietvertrag irgendwas beachten???

Hallo,
nach Unterhaltsrecht ist man verpflichtet, dem Unterhaltsberechtigten die 1. Ausbildung zu finanzieren. Der Unterhaltsberechtigte ist verpflichtet, die Ausbildung zielstrebig und zügig voranzutreiben. Ist dies nicht gegeben, kann ein Unterhaltsanspruch verwirkt werden. Mit den o. a. sehr oberflächlich gehaltenen Auskünften ist es somit sehr schwierig eine Einschätzung abzugeben. Auf jeden Fall ist es nicht so, dass automatisch mit dem 18. Lebensjahr ein Anspruch auf Unterhalt endet. Das Gehalt der Freundin/Frau wird nicht herangezogen. Der Mietvertrag kommt dann zur Geltung, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird. In dem Freibetrag von 900 EUR (bei Berufstätigten) ist eine pauschale für Miet-/Wohnkosten enthalten. Wohnt der Unterhaltsschuldner kostenfrei, kann dies dazu führen, dass die 900 EUR Freibetrag unterschritten werden dürfen (nach Entscheidung durch ein Gericht).

Für ausführlichere Angaben kann auch gern Kontakt über meine HP aufgenommen werden: www.verlandeferber.repage1.de

LG

Lieben Gruß

Es tut mir leid. Ich kann Ihre Frage nicht beantworten. Ich bin vor allem mathematisch ausgerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Saaleblick

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hallihallo. ich bin ja in einer ähnlichen lage wie du, außer das der sohn meines lebenspartners jünger ist.
ich denke mal wenn er 18 jahre ist und keinen abschluß hat, wird er geld vom arbeitsamt bekommen, aber genau weiß ich das nicht. am besten dort mal nachfragen. das geld von deiner freundin wird nicht mit einberechnet für seinen unterhalt. deine ex- frau muß auf jedem fall dem jugendamt mitteilen wenn euer kind da ist, da dann ,wenn er noch unterhalt bekommt es neu berechnet werden.

wir stehen beide im mietvertrag mit drin und wenn ihr oder sie arbeitslos ist wird es eh als bedarfsgemeinschaft angerechnet. ich bekomme zum beispiel auch nur kindergeld, erziehnungsgeld und unterhaltsvorschuß vom jugendamt für meinen erst geborenen.

ich hoffe ich konnte dir ein bischen licht ins dunkle bringen und wenn noch weitere fragen aufkommen kannst du bzw. ihr euch nochmal melden.
gruß yvi