Hallo,
hoffe mir kann jemand helfen.
Vorgeschichte:
Meine Freundin und ihr Ex-Partner haben ein gemeinsames Kind, waren aber nie verheiratet, lebten nur gemeinsam in einer Wohnung. Nun sind sie seit mehreren Jahren getrennt und wohnen nicht mehr zusammen. Da der Kindesvater zum damaligen Zeitpunkt arbeitslos war, bekam meine Freundin jahrelang Unterhaltsgeld von der Unterhaltsvorschusskasse. Nun geht der Kindesvater einer Beschäftigung nach und hat auch zwischenzeitlich neu geheiratet. (Hat dies unserer Informationen nach aber nirgendswo angegeben, er hat in Pakistan geheiratet.)
P.s: beide haben 50% Sorgerecht
Sachverhalt:
Ich bin nun seit 2 Jahren mit meiner Freundin zusammen, beabsichtigen auch irgendwann zu heiraten und würden uns gerne eine gemeinsame Wohnung anschaffen und alle 3 zusammen ziehen. Vor kurzem las meine Freundin einen unberuhigenden Artikel in einer Wochenzeitung, dass wenn man Alimente vom Ex erhält aber in einer neuen Partnerschaft ist und auch zusammen lebt, der Ex nicht mehr verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen.
Wir waren beide eine wenig schockiert und konnten das gar nicht so recht glauben, also riefen wir beim zuständigen Jugendamt an und versuchten uns zu informieren. Abgesehen davon dass die freundliche Dame alles andere als freundlich am Telefon war, sagte sie dass der Artikel wohl korrekt sei, wollte oder konnte aber keine genaueren Angaben machen. Anstatt uns mit unseren Fragen zu helfen, wollte sie direkt unsere Personalien haben und fragte mehrfach wann wir heiraten würde.
Naja wir sagten nie wir werden heiraten, nur dass wir es in naher Zukunft beabsichtigen.
Nun meine Fragen, ist es korrekt dass der ehemalige Partner nicht mehr unterhaltspflichtig ist sobald ich mit meiner Freundin und dem Kind zusammen ziehe?
Meines rechtempfindens nach muss er trotzdem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr weiterhin Unterhalt zahlen auch wenn ich mit den 3 zusammen lebe. Er ist und bleibt doch der Vater bzw Erzeuger auch wenn sie nicht mehr zusammen sind. ??!! Warum soll ich nun für das Kind in vollen Umfang aufkommen? Anders wäre es wenn ich das Kind adoptiere, dann ist es klar das ich auch für das Kind aufkomme.
Meine zweite Frage ist, woher bekommt meine Freundin jetzt weiterhin ihr Geld? Der Erzeuger hat wie gesagt einen Job. Kriegt sie weiterhin ihr Geld vom Staat oder direkt vom Erzeuger
Hoffe mir kann jemand helfen
LG
Patrick
P.s: Nicht dass ihr von mir ein falsches Bild bekommt, ich liebe wirklich meine Freundin und ihr Kind sehr und es ist für mich selbstverständlich mein Geld mit ihnen zu teilen. Es geht mir nur um das Prinzip, warum soll der Erzeuger von der Unterhaltspflicht befreit werden? Das wäre nicht fair!