Unterhaltspflichtige Kinder?

Sind Kinder auch für die Heimkosten heranzuziehen, wenn es einen Vertrag gibt, in dem sie auf das Erbe, hier Haus verzichten, dafür ein paar Tausend Mark erhalten haben und gut; dafür wurde geschrieben, daß sie für die Pflege nicht aufzukommen haben. Gilt das vor § 1601 BGB? Die, die das Haus bekommen hat (ist schon auf ihren Namen geschrieben, Enkelin) - muß sie aus dem Haus haften? Ist ca. 9 Jahre her. Sie hat bisher gepflegt, ist jetzt aber überfordert. Wird nur sie herangezogen? Nach den gleichen Voraussetzungen wie die Kinder?

vielen Dank! gruß phaidra

Hallo Phaidra,
Kinder können dazu herangezogen werden, das hat nichts damit zu tun ob man auf ein Erbe verzichtet, es richtet sich nach Deinem Einkommen, die Grenzen kenne ich nicht.
Das mit dem Haus solltest Du mal genau prüfen, wenn es weniger als 10 Jahre her ist, können Schenkungen rückgängig gemacht werden wenn die Schenkerin bedürftig geworden ist. Das wird aber das Sozialamt schon feststellen. Die würden nämlich zahlen, wenn bei Euch nichts zu holen ist.
Tschüß
Merit

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also sind solche Abreden, auch wenn sie notariell beurkundet wurden, nichtig? Sprich: Verzicht aufs Erbe als Gegenleistung keine Pflege? Wie kann das sein, daß man solche Verträge notariell abschließen kann und der einen nicht darüber aufklärt, daß das gar nicht geht?

gruß phaidra

Ich könnte mir vorstellen, daß Ihr untereinander alles absprechen könnt, solang es sich um private Pflege handelt, die Frau ist z.B. zu Hause in Ihrer Wohnung und sie braucht Hilfe beim waschen, einkaufen, Treppe putzen etc. Also Du kümmerst Dich nicht persönlich um die Frau und erhälst darum auch kein Erbe.
Wenn sie ein Pflegefall wird bzw. ins Altenheim kommt ist es ja nichts persönliches mehr. Es entstehen mehrere tausend DM Kosten pro Monat, die irgendwer tragen muß. Wen die nicht aufgebracht werden können, springt das Sozialamt (sprich alle Steuerzahler) ein und die verschenken nunmal auch nichts, sie versuchen sich das Geld oder zumindest ein Teil davon von den Kindern wieder zu holen.
Tschüß
Merit

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