Hallo wwwler,
folgender fiktiver Fall (mit Fragen am Ende):
Mutter und Vater lassen sich scheiden. Die 4 Kinder bleiben mit der Mutter im (abbezahlten) Haus des Vaters. Der Vater nimmt sich eine Wohnung und zahlt so viel Unterhalt, dass ihm der übliche Selbstbehalt bleibt.
Die Mutter wohnt mietfrei und übernimmt alle anfallenden Kosten für das Haus.
Kann die nicht erhobene Miete auf den Kindesunterhalt „angerechnet“ werden? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen? Wie viel Mietanteil ist im Kindesunterhalt enthalten bzw. kann man das überhaupt so aufschlüsseln?
Vielen Dank für eure Einschätzung
finnie