Unterhaltspflichtiger Vater "erlässt" Miete -> Auswirkungen auf Unterhalt?

Hallo wwwler,

folgender fiktiver Fall (mit Fragen am Ende):

Mutter und Vater lassen sich scheiden. Die 4 Kinder bleiben mit der Mutter im (abbezahlten) Haus des Vaters. Der Vater nimmt sich eine Wohnung und zahlt so viel Unterhalt, dass ihm der übliche Selbstbehalt bleibt.
Die Mutter wohnt mietfrei und übernimmt alle anfallenden Kosten für das Haus.
Kann die nicht erhobene Miete auf den Kindesunterhalt „angerechnet“ werden? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen? Wie viel Mietanteil ist im Kindesunterhalt enthalten bzw. kann man das überhaupt so aufschlüsseln?

Vielen Dank für eure Einschätzung
finnie

Fiktiv hätte der Vater das Recht Miete zu verlangen und sollte das auch so tun. Er müsste diese aber als Einnahme versteuern,
Fiktiv wird der Vater sonst in die Röhre schauen, weil die Behörden davon ausgehen, dass er seine Familie freiwillig kostenlos einquartiert, also nichts Anrechnung.
Praktisch gesehen wäre ein Mietvertrag eine eindeutige Lösung, weil dann die Frau das Haus so bewohnen kann wie sie es will und auch einen neuen Liebhaber einziehen lassen kann.