Unterhaltspflichtiger Vater für längere Zeit krank

Hallo alle zusammen,

ein unterhaltspflichtiger Vater zahlt jeden Monat 360,-€ für seine beiden Kinder an die Kindsmutter. Nun ist der Vater durch einen Unfall im Urlaub für längere Zeit (Operation+Reha)krank. Nach den sechs Wochen Krankengeld durch den AG, schließt sich die Zeit an wo der Vater von der Krankenkasse sein Geld beziehen wird. Bekanntermaßen sind das doch wer weis was für Prozente nur noch vom Nettolohn.

Der Vater kann doch nun nicht mehr den Satz von 360,-€ mtl. aufbringen.

Was soll der Vater eurer Meinung am schnellsten tun, um da ordentliche die Kurve zu kriegen. Bekommt die Kindsmutter dann Geld vom JA?

Über eure Ideen freuen sich eine unterhaltspflichtige Mutter und ein unterhaltspflichtigen Vater.

LG Gabi

mein Gefühl sagt mir…
Hi Gabi!

…aber was mir mein Gefühl sagt, muss nicht richtig sein.

Wenn ein Familienvater durch einen Unfall ein geringeres Einkommen hat, dann muss die Familie damit leben. (eigentlich müsste sie „daohne“ leben, aber das Wort gibt es nicht).

Warum sollte das nun an einer unterhaltsberechtigten Frau (oder einem unterhaltsberechtigtem Kind) vorübergehen?

Sofern der Unterhalt über den Umweg des Jugendamtes gezahlt wird - hingehen (falls möglich, ansonsten anrufen) und die Sache schildern.
Ansonsten privat einigen - und das auch schriftlich dokumentieren.

Mich wundert nur noch wenig - aber ich würde eine unterhaltsberechtigte Mutter nicht besser stellen, als eine Ehefrau und Mutter.

lG Ulli

Hallo Gabi,

ist im Ergebnis wie in einer funktionierenden Ehe. Das Einkommen ist durch die Krankheit weniger und alle müssen eben Einschnitte hinnehmen. Auch wenn das Kind in einer Ehe leben würde, würde es z. B. jetzt nicht mehr die teueren Markenklamotten bekommen, sondern müsste sich mit den von KIK & Co. gekauften Sachen zufrieden geben.

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen reduziert sich etwas von 900 auf ca. 770 Euro. Dieses Geld muss ihm verbleiben.

Die von Dir genannte Unterhaltshöhe suggeriert mir, dass es eh ein Mangelfall ist. Ihr könnt dann also mal grob über den Daumen gepeilt so rechnen, dass alles was darüber liegt vom Krankengeld (wenn die Lohnfortzahlung ausläuft) für Unterhalt gibt.

Wenn die Mutter nicht wieder verheiratet ist und die Kinder unter 12 Jahre sind und der noch zu zahlende Unterhalt zu gering ist, kann man bei der Unterhaltsvorschusskasse - ist meist bei den Jugendämtern - Unterhaltsvorschuss beantragen.

Achtung: der Vater soll sich nicht in eine für alle langfristig schädliche Schuldenfalle treiben lassen. Er muss - auch wenn die vom Jugendamt es falsch erzählen - den von der Vorschusskasse verauslagten Unterhalt NICHT zurückbezahlen. Er ist nach § 1603 BGB nicht leistungsfähig und muss daher auch nicht bezahlen.

Sollten die Kinder älter sein und die Mutter nur ein geringes Einkommen haben kann sie vielleicht Mittel aus den Hartz IV Kassen bekommen.

Ist sie verheiratet (muss nicht der Vater der Kinder sein) muss hierfür dann wohl eine extra Berechnung gemacht werden.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

Achtung: der Vater soll sich nicht in eine für alle
langfristig schädliche Schuldenfalle treiben lassen. Er muss -
auch wenn die vom Jugendamt es falsch erzählen - den von der
Vorschusskasse verauslagten Unterhalt NICHT zurückbezahlen. Er
ist nach § 1603 BGB nicht leistungsfähig und muss daher auch
nicht bezahlen.

Deine Tipps sind immer wieder gut. Sachlich und fachlich. Dafür ein *

Grüße
Didi