Hallo Leute,
Fall: Geschiedene Eheleute mit 2 gemeinsamen Kindern. Ein Kind lebt beim Vater das 2. bei der Mutter. Vater ist unterhaltspflichtig gegenüber seines bei der Mutter lebenden Kindes.
Im letzten Jahr wurde der Mann zum 3. mal Vater mit seiner „neuen“ Lebenspartnerin. Sie ist erwerbslos, also zuhause, und er geht in einjährige Elternzeit. Bis zur Geburt seines 3. Kindes hat der Vater für sein bei der Mutter lebendes Kind 291 Euro Unterhalt gezahlt. Seit der Geburt seines 3. Kindes bekommt die Mutter Unterhaltvorschussleisungen vom Jugendamt für das bei ihr lebende Kind. Der Vater und sein Anwalt sind der Auffassung die Stadt müsse während seiner Elternzeit für den Unterhalt aufkommen.
Für den Vater ergeben sich durch die Elternzeit „kaum“ Einbußen: ob er arbeitet und Unterhalt bezahlt, oder ob er Elterngeld bezieht und keinen Unterhalt zahlt ist ihm „egal“.
Über Eure Meinungen bin ich gespannt. Viele liebe Grüße an Euch alle