Unterhaltspflichtiger Vater

Wenn Väter den Kinder, die weiterhin bei der Ex-Frau leben, Unterhalt zahlen muss, welche Leistungen kann die Ex-Frau denn noch verlangen???
Das die Väter bei Klassenfahrten mit 50% rangezogen werden können, das ist mir bekannt.
Gilt dies jedoch auch bei Ranzen, Brille etc.? Alles außer Essen, Kleidung und so?

Ich bin der Meinung, daß für solche Dinge die Mutter den Unterhalt und das Kindergeld hat und damit haushalten muss.
Kann sie ihren Kindern keine teure Brille oder Ranzen kaufen, dann muss eben auf kostengünstiges wie Kassengestell oder SecondHand zurückgegriffen werden.

Gruß Ina

Hallo,

es gibt dazu keine höchstrichterliche Entscheidung. Die Familiengerichte entscheiden zwar fast immer ähnlich, aber nicht immer.
Hier sind zwei Links, die eigentlich alle offenen Fragen klären müssten:

http://www.google.de/search?q=kindesunterhalt%2Bsond…

http://www.123recht.net/Wer-soll-die-Klassenfahrt-be…

Gruß, Dieter

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Hallo,

Klassenfahrten müssen Väter nicht immer zusätzlich bezahlen - auch nicht immer teilweise. Gibt die Schule rechtzeitig (also einige Monate vorher) bekannt, dass eine etwas kostenintensivere Klassenfahrt gemacht wird, hat die Mutter die Möglichkeit vom Unterhalt Geld anzusparen um die Fahrt zu finanzieren. Dies vor allen Dingen, wenn der Unterhalt aus einer höheren Stufe heraus bezahlt wird. In den unteren Unterhaltsstufen KANN der Vater oft das zusätzliche Geld nicht bezahlen, da er schon bei seinem Selbstbehalt angekommen ist.
Der § 1606 Abs. 2 BGB sagt, dass der Sonderbedarf auch unplanbar sein muss - das ist bei einer Klassenfahrt selten der Fall.

Genauso ist es mit dem Schulranzen, Konfirmations- bzw. Kommunionsfeier. Sie weiß lange Zeit vorher dass diese Kosten kommen, also muss sie vom Unterhalt sparen - würde in einer kompletten FAmilie ja auch so gemacht werden.

Unvorhersehbare Ereignisse müssen extra bezahlt werden, wenn sie nicht andere Institutionen - wie z. B. Krankenkasse - übernehmen. Kein Vater muss ein Rodenstock-Brillengestell für das Kind bezahlen.

Gruß
Ingrid

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